538 V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
Kosten der internationalen Organisation der Luftschiffahrt. In Preußen
besteht bereits ein „Aöronautisches Observatorium“ zu Lindenberg. für
das der Haushaltplan an laufenden Ausgaben 1910: 96 370 M., 1911:
91810 M. und 1912: 99790 M. ansetzt.
Weiterhin kann noch in Frage kommen, die Anlage von Ubungs-
plätzen für Flugzeuge und von Luftschiffhallen nötigenfalls durch staat-
liche Mittel zu fördern. Die Luftschiffhalle bei Friedrichsbafen ist aus
Reichsmitteln erbaut worden. Auch der Entwickelung besonderer Ver-
suchsanstalten für Luftverkehrszwecke oder der Heranziehung vor-
handener Anstalten für solche Zwecke mubß sich die Aufmerksamkeit
der öffentlichen Gewalt, insbesondere des Staates, zuwenden. Durch Nach-
tragsetat für 1912 sind 200 000 M. als Beitrag zu den Gründungskosten
und 50 000 M. als Beitrag zu den Betriebskosten einer „Deutschen
Versuchsanstalt für Luftfahrt“ gefordert worden, die von einem gleich-
namigen, am 12. April 1912 gegründeten Verein errichtet wird.
Der preußische Haushaltplan für 1912 ist der Frage dadurch näher
getreten, dab er 92000 M. zum Baue eines „aérodynamischen Labora-
toriums“ an der Technischen Hochschule zu Aachen und 13000 M. zur
Beschaffung eines Flugzeugmotors nebst Prüfungsstand und Meßgeräten
für diese Anstalt eingestellt hat. Außerdem sind 5000 M. vorgesehen für
Prüfung von Ballonstoffen durch das Materialprüfungsamt zu Dablem
bei Berlin und 48000 M. für „Abronautische Untersuchungen“ an der
Technischen Hochschule zu Berlin.
Inwieweit Beibilfen zum Bau und Betrieb von Luftfahrzeugen in
Frage kommen, hängt von dem Umfange und der Tatkraft der nicht-
öffentlichen Unternebmungen und von der Stärke des öffentlichen Anteils
an der Entwickelung des Luftverkehrs ab. Denkbar ist auch, dab bei
Heranziehung des Luftverkehrs für die Erfüllung der Postaufgaben in
ähnlicher Weise wie bei den Postdampfschiffslinien mit staatlichen Bei-
hilfen eingegriffen werden mu.
Stehen wir auch beim Luftverkehrswesen noch im Anfange der
Entwickelung, so ist doch schon jetzt klar. dab für die öffentliche Gewalt
ein förderndes Eingreifen in mancherlei Richtungen geboten sein kann.
2. Oentliche Regelteng des Luftrerkehrs. Noch stärker als
die öffentliche Förderung drängt sich die öffentliche Regelung des Luft-
verkehrs als notwendige Aufgabe der öffentlichen Gewalt, des Staates
zumal, auf. Der neue Zweig des Verkehrswesens hat sich bisher in
einem solchen Zeitmaß entwickelt, dabß seine rechtliche Ordnung im
Innern und im Verhältnis zu anderen Staatswesen keineswegs eine ge-
mächlich zu erwartende Aufgabe ferner Zukunft, sondern eine dringende
Pflicht der Gegenwart ist, damit nicht durch Versäumnisse in dieser
Beziehung Nachteile erwachsen.
Es ist klar, daß der Luftverkehr viele Rechtsbeziehungen und