5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr. 543
5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr.
Wie schon erwähnt, sind die Preise für Luftfahrten noch hocb.
Die Abendfahrten der Parsevalluftschiffe über Berlin und Umgegend
kosteten für die Person und Fahrt bis vor kurzem 200 M., neuerdings
100 M. Die „Schwaben“ machte 1911 von Baden-Baden aus Rund-
fahrten von etwa zweistündiger Dauer zum Preise von 200 M. für den
Platz. Die Fernfahrten dieses Fahrzeugs von Baden-Baden aus kosteten
für jeden Platz: Hin- und
nach einfache Fahrt Rückfahm
Frankfurt a. M. 250 M. 400 M.
Mannheim 200 „ 350 „
Landau 200 „ 350 „
Für die Uberführungsfahrt der „Schwaben“ nach Düsseldorf im
Oktober 1911 war der Fahrpreis auf 500 M., für die Rundfahrten von
Düsseldorf und Frankfurt a. M. aus in zZweistündiger Dauer auf 200 M.
festgesetzt usw. Bei der Beteiligung der „Sch waben“ und der „Victoria
Luise“ am Oberrheinischen Zuverlässigkeitsfluge (16.—21. Mai 1912)
bewegten sich die Preise zwischen 100 und 250 M.
Man rechnet für längere Fahrten in Fachkreisen jetzt noch mit
Preisen von 0,60 bis 1 M. auf 1 Person für 1 km Luftreise, begründet
aber diese hohen Sätze mit den einstweilen noch hohen Selbstkosten, die
naturgemäh auch hier in der Regel die zulässige unterste Grenze der
Fahrpreise bilden müssen. Sie zu unterschreiten, liegt für die Erwerbs-
unternehmungen, die sich dem Luftverkehr widmen, schlechterdings
kein Grund vor. Im Gegenteil, sie müssen ihre Preise über dieser
Grenze halten. Aber auch der etwaige öffentliche Luftverkehrsbetrieb würde
auf mehr als die bloße Eigenkostendeckung bedacht sein müssen. Denn
um Massenverkehrsmittel, die eine wesentliche Grundlage der allgemeinen
volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind, handelt es sich hier nicht,
die Gründe fehlen also, die bei anderen Verkehrsmitteln die Preis-
gestaltung des öffentlichen Betriebs unter Umständen stark beeinflussen
können. Der etwaige öffentliche Luftverkehrsbetrieb wird von vorn-
herein und mit Recht als auf Reimnertrag gerichtet zu verwalten sein.
Die Selbstkosten des Luftverkehrs umfassen sowobl eigentliche
Fabr-(Beförderungs-) Kosten als auch allgemeine, von der Länge der
Strecke unabhängige Kosten. Die allgemeinen Kosten umfassen die
Verzinsung und Tilgung des Anschaffungswerts der Fabrzeuge und
der Luftschiffhallen und ähnlicher Einrichtungen, die Gehälter der
Leitung und der Arbeitskräfte der Luftschiffballen, die Gehälter für Fahr-
zeugführer und -mannschaften, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsmög-
lichkeit nötig sind, allgemeine Kosten für Raummiete, Versicherungen,
Steuern, kaufmännische und Betriebsverwaltung usw. Diese Kosten