552 VI. Abschnitt. Der Post- und elcktrische Nachrichtenschnellverkehr.
unentgeltlichen Eisenbahnleistungen für die Post wird von der preubisch-
hessischen Staatsbahnverwaltung für 1910 auf 39,5 Mill. M., für 1909
auf 40,5 Mill. M., für 1908 auf 41,3 Mill. M. und für die sämtlichen
deutschen Bahnen auf etwa 60 Mill. M., geschätzt.
Auch das Aufkommen der Dampfer, insbesondere im Seeverkehr,
wurde für das Postwesen sehr bedeutungsvoll. Das Dampferwesen
bot die Möglichkeit einer schnellen und regelmähigen Postbeförderung
über See. Aber die Ausnutzung dieser Möglichkeit wurde dadurch ein-
geschränkt, dabß die besonderen Anforderungen des Postdienstes in bezug
auf Schnelligkeit, Regelmähigkeit und Pünktlichkeit zu erhöhten Betriebs-
kosten nötigten und deshalb den Erwerbsunternehmungen unerwünscht
waren. Das hat schon 1837 England veranlaßbt, die Willigkeit der
Erwerbsunternehmung zur Ubernahme des überseeischen Postdienstes
durch Gewährung von Beibilfen für Postdampfer („Postdampfersubven-
tionen) zu steigern. Andere Staaten sind dem Beispiele gefolgt, so die
Niederlande und ltalien seit den 50 er Jahren, Frankreich, Osterreich,
Spanien seit den 80 er Jahren, die Vereinigten Staaten von Amerika, die
schon Ende der 40 er Jahren zeitweilig für Postdampfer Beibilfen gewährt
hatten, seit den 90 er Jahren, neuerdings auch Japan. In Deutschland
sind durch das Gesetz vom 6. April 1885 die Beihbilfen für Postdampfer
eingeführt und durch eine Reihe weiterer Gesetze (vom 27. Juni 1887,
. Februar 1890, 20. März 1893, 13. April 1898, 25. Mai 1900, 3. Juli
1908, S. März 1909) umgestaltet und erhöht worden. Gegenwärtig ist die
Beibilfe für die Postdampferverbindungen mit Ostasien und Australien
6,09 Mill. M. jährlich, für die mit Ost- und Südafrika 1,35 Mill., sodaß das
Deutsche Reich im ganzen 7,44 Mill. M. jährlich für Postdampferbeibilfen
aufwendet. Der entsprechende Aufwand ist in Grobßbritannien und seinen
Pflanzstaaten rund 30 Mill. M., in Frankreich über 22 Mill. M., in Italien
rund 15 Mill. M., in Japan ebenfalls 15 Mill. M., in den Vereinigten Staaten
von Amerika 8 Mill. M. (Die Unterstützungen und Zuschüsse für Bau- und
Ausrüstung von Schiffen und für Hilfskreuzerdienst kommen hier nicht in
Betracht.) Selbstverständlich gibt es auch eine Reihe anderer regelmähiger
Postverbindungen, auf denen keine Beibilfen, sondern lediglich angemessene
Vergütungen für die Leistungen der beteiligten Dampfergesellschaften ge-
zahlt werden. Die neuere Entwickelung hat einen wichtigen Fortschritt
im Seepostdienste gebracht. Die von den deutschen Schnelldampfern
nach Nordamerika gebotene Versendungsgelegenheit wurde wegen ihrer
großen Leistungsfähigkeit von der Postverwaltung eifrig benutzt, und
um den Verkehr glatt und sicher abzuwickeln, ist auf Anregung
der deutschen Reichspostverwaltung zwischen ihr und der nord-
amerikanischen Postverwaltung am 21. Dezember 1890 ein Vertrag abge-
schlossen, nach dem vom 1. April 1891 ab an Bord der deutschen
Schnelldampfer „Seeposten“ eingeführt werden sollten als eine gemein-