Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4. Kapitel. Die Tarife im Post- und elektrischen Nachrichtenverkehr. 617 
massenhaften Verkehr eine so geringe Rolle gegenüber den Abfertigungs- 
kosten, dab der Entfernungsunterschied fast ganz aubßer Acht bleiben 
kann. Bei Postkarten fehlt jede Entfernungsstufe. Bei Drucksachen 
haben einige Länder, wie Dänemark, Schweden, Spanien, Ruhbland, eine 
billigere Ortsstufe. Die meisten Länder haben aber davon abgesehen, 
trotzdem die Beförderung innerbalb desselben Bestellbezirkes tatsächlich 
geringere Abfertigungkosten verursacht. Der Grund dafür dürfte darin 
zu erblicken sein, dab obnebin das Porto für Postkarten und Druck- 
sachen sehr gering ist. Aus demselben Grunde fehlt auch bei Waren- 
proben meist eine billigere Ortszone; auch bei Geschäftspapieren ist sie 
sehr selten. Bei Briefen haben Frankreich, Grobbritannien, Belgien, 
Luxemburg, Portugal, Türkei u. a. ebenfalls die Ausscheidung einer 
billigeren Ortsstufe unterlassen. Andere Staaten wie Deutschland, Oster- 
reich-Ungarn, Italien, die Niederlande nur für Briefe bis 200 g, Däne--- 
mark, Schweden, Norwegen, Spanien, Rußland und die Vereinigten 
Staaten von Amerka setzen den Tarif für Ortsbriefe herab, wobei 
Deutschland und Spanien auch den Gewichtsunterschied im Ortsverkehr 
fallen lassen. Dagegen hat die Schweiz eine Nahzone von 10 km 
Halbmesser, eine Regelung, die mit den geringeren Abfertigungskosten 
nicht zu erklären ist, während die in Deutschland zulässige Ausdehnung 
der Ortszone auf Nachbarorte gerade auf diesem Gesichtspunkte 
beruht. 
Hiernach ist die Ausgleichung im Brief- und Drucksachenverkehr 
schon sehr weit vorgeschritten, teilweise sogar bei Gewicht und Ent- 
fernung vollständig. Andere Unterschiede, z. B. nach dem Werte, kommen 
nicht in Betracht. Dagegen müssen besondere Leistungen, die bei der 
Beförderung in Anspruch genommen werden, so z. B. eine besondere 
Sicherheit bei den Einschreibesendungen, eine überdurchschnittliche 
Schnelligkeit bei den Eilsendungen und bei Rohrpostsendungen, auch 
besonders vergütet werden, weil hier besondere Arbeitsaufwendungen der 
Post nötig sind, die aber nur nach allgemeinen Durchschnittssätzen be- 
Zzahlt werden. Zu den besonderen Leistungen wird in den meisten 
Staaten die Zustellung der Briefe nicht gerechnet. In der Regel werden 
deshalb die Briefe, Postkarten und Drucksachen bestellgeldfrei dem 
Empfänger in die Wohnung gebracht. Unter den europäischen Staaten 
erhebt Spanien in diesen Fällen ein besonderes Bestellgeld, was auch 
außerhalb Europas noch ganz vereinzelt vorkommt. 
Die Zeitungsbestellung, mit der sich in manchen Ländern auch die 
Annahme von Dauerbezügen und die Einziehung und Abführung des 
Dauerbezugsbetrags verbindet, nimmt vielfach eine besondere Stellung 
ein. Bei der bloßen Beförderung und Zustellung der Zeitungen können 
sie nach Art der Drucksachen behandelt werden, verdienen aber wegen 
der regelmäßigen und massenhaften Benutzung der Post eine Ermäßigung.
	        
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