Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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Benutzung der Bemerkungen der Oberrechnungskammer zu prüfen, 
ob dem Etat gemäß gewirtschaftet ist. 
Etatsüberschreitungen können im Wege des Indemnitäts- 
verfahrens durch nachträgliche Genehmigung geheilt werden. 
Die Aufnahme von Anleihen, die Übernahme von Garan- 
tien ist regelmäßig auch an eine gesetzliche Grundlage gebunden. 
Eine Anleihe ist wirtschaftlich Darlehensgeschäft, eine Garantie 
Bürgschaft. Das Gesetz ist daher, indem es die Eingehung eines 
solchen Geschäfts zuläßt, an sich nicht Rechtsnorm, sondern Er- 
mächtigung der Regierung. Dabei hat es hei einer Garantie 
sein Bewenden. Eine Anleihe wird aber aus finanzpolitischen 
Gründen wegen des großen Betrages der aufzunehmenden Summe 
in vom privatrechtlichen Darlehensgeschäfte abweichenden Rechts- 
formen aufgenommen, die Art. 97 f. EG. zum BE. ausdrücklich 
vorbehält. Es gibt nun kein allgemeines Recht der öffentlichen 
Anleihe, wenn auch im allgemeinen die Rechtsformen der ver- 
schiedenen Anleihen übereinstimmend oder ähnlich sind. Vielmehr 
wird für jede Anlei9e das Sonderrecht in dem betreffenden An- 
leihegesetze besonders festgestellt. Somit enthält das Anleihegesetz 
nicht bloß eine Ermächtigung, sondern auch Rechtsnormen, 
wenn auch solche, die sich beschränken auf ein einzelnes Rechts- 
geschäft. 
Die Anleihen werden in einzelne Inhaberpapiere zerlegt 
und börsenmäßig gehandelt. Dem Gläubiger steht ein Kündigungs- 
recht überhaupt nicht zu. Er kann sein Gläubigerrecht nur ver- 
wirklichen, indem er sein Inhaberpapier zum Börsenkurse verkauft. 
Der Staat tilgt die Anleihe nach dem gesetzlichen Plane durch Aus- 
losung einzelner Stücke zum Nennwerte oder durch ihren Aufkauf 
an der Börse. 
Wo Staatsschuldbücher errichtet sind wie in Preußen seit 1883, 
kann der Gläubiger die Inhaberforderungen durch Eintragung in 
das Staatsschuldbuch in Namenforderungen umwandeln. 
Neben der gewöhnlichen Staatsschuld gibt es eine schwebende 
Schuld, die auf Grund des Finanzbedürfnisses innerhalb des Etats- 
jahres, soweit nicht schon Einnahmen zur Verfügung stehen, nach 
dem Etatsgesetze aufgenommen werden kann. Die schwebende Schuld
	        
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