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Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden werden in Bremen und
Lübeck vom hanseatischen Oberlandesgerichte, in Hamburg mit Er—
mächtigung des Reiches vom Reichsgerichte entschieden.
Der Senat hat über das gemeinsame Gebiet hinaus die Re—
gierung und damit die Vertretung des Staates nach innen und
nach außen. Die Mitglieder des Senats sind für die Verfassungs-
und Gesetzmäßigkeit ihrer Handlungen verantwortlich. Auch können
sie zwangsweise in den Ruhestand versetzt und disziplinar aus
ihrem Amte entfernt werden.
Der Senat vermittelt auch den Zusammenhang zwischen
Regierung und Verwaltung. Wie der Senat in seiner Gesamt-
heit die Regierung führt, so stehen die einzelnen Senatoren an
der Spitze der verschiedenen Verwaltungszweige. Zu ihrer Unter-
stützung, teilweise ihnen untergeordnet, dienen a) Deputationen,
die aus Mitgliedern des Senats, der Bürgerschaft und sonstigen
Bürgern bestehen, b) Behörden von Berufsbeamten.
Ist somit die Stellung der Bürgerschaft mit der einer Volks-
vertretung zu vergleichen, so vertritt der Senat die Stelle eines
Staatsministeriums. Nur fällt über dem Senate der monarchische
Faktor fort, und der Senat führt die Regierung kraft eigenen ver-
fassungsmäßigen Rechts.
Für die Verwaltung fällt das überwiegende Element der
Hauptstadt mit dem Staate zusammen. Die Hauptstadt hat also
keine eigene kommunale Organisation, sondern alle Organe des
Staates dienen gleichzeitig für die Stadt. Insofern ist für die
Hauptstadt der ursprüngliche Charakter des Stadtstaates erhalten
geblieben. Das Landgebiet dagegen ist jetzt an der verfassungs-
mäßigen Organisation beteiligt, und seine Bewohner haben inso-
fern eine Einwirkung auf die Verwaltung der Hauptstadt. Nur
in Bremen tritt für die besonderen städtischen Angelegenheiten die
Stadtbürgerschaft zusammen. Dagegen haben die Landgemeinden
wie die Städte des Landgebietes für ihre besonderen Angelegen-
heiten eine eigene kommunale Organisation. In Bremen wird
sogar das ganze Landgebiet in einem Kreise nach dem Vorbilde der
preußischen Kreisverfassung mit Kreistag und Kreisausschuß unter
Leitung eines Senators zusammengefaßt.