Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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Das Charakteristische des ganzen Organismus besteht daher, 
der geschichtlichen Entwicklung und dem heutigen Zustande ent- 
sprechend, in dem Stadtstaate. Die Stadt hat ihre früher aus- 
schließlich beherrschende Stellung zugunsten der Gleichberechtigung 
der Bewohner des Landgebietes aufgeben müssen. Doch in ihrer 
tatsächlich überwiegenden Bedeutung und in ihrer kommunalen 
Identität mit dem Staate sind die Städte noch heute Staater.
	        
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