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wird in Plenum abgestimmt, hier haben Osterreich und die König-
reiche je 4 Stimmen, andere wichtigere Staaten je 3 oder 2, die
Kleinstaaten je eine. Gewöhnlich erfolgt die Abstimmung im
engeren Rate, wo die größeren Staaten je eine Stimmen führen,
die kleineren in Kuriatstimmen zusammengelegt werden. Osterreich
hat das formelle Präsidium und führt durch seinen Gesandten
den Vorsitz. Gewöhnlich entscheiden Mehrheitsbeschlüsse. Für
Anderung der Bundesgrundgesetze und gemeinnützige Einrichtungen
ist Einstimmigkeit erforderlich.
Als völkerrechtliche Vereinigung hat der Bund keine eigenen
Hoheitsrechte, weder Gesetzgebung noch Regierung, steht also auch
zu den Untertanen der Bundesstaaten in keiner Beziehung. Er
verpflichtet jedoch die Bundesstaaten, ihre Hoheitsrechte in gewisser
Richtung auszuüben.
Auf dem Gebiete des Auswärtigen bildet der Bund eine
politische Gesamtmacht. Tatsächlich sind es Osterreich und Preußen,
welche die Bundespolitik bestimmen. Von seinem Gesandtschaftsrechte
im Auslande hat der Bund nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht.
Auf militärischem Gebiete verpflichtet der Bund seine Mit-
glieder zum Unterhalte eines Heeres in bestimmtem Bestande und
in kriegsmäßigem Zustande. An der Westgrenze hat er eine Reihe
von Bundesfestungen mit Besatzungen verschiedener Kontingente.
Den Bundesfeldherrn sollte der Bundestag wählen. Tatsächlich
hatten nur Preußen und Osterreich leistungsfähige Heere über die
Anforderungen des Bundes hinaus.
Auf dem Gebiete der Justiz gewährleistete der Bund die drei
Instanzen. Einheitliches Wechsel= und Handelsrecht sind als ge-
meinnützige Einrichtungen zustande gekommen.
In der inneren Verwaltung sorgt der Bund für die innere
Sicherheit. Dabei suchte er bis 1848 im Interesse der Metternich-
schen Politik die konstitutionelle Entwicklung durch kleinliche Polizei-
maßregeln zu unterbinden.
Auf finanziellem Gebiete hat der Bund keine eigenen Ein-
nahmen. Die von ihm zu deckenden Kosten für die Bundeskanzlei
und die Bundesfestungen werden durch Matrikularbeiträge der
Bundesstaaten aufgebracht.