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truppe, deren Mitglieder in einem privaten Dienstverhältnisse zum
Reichskommissar Wißmann standen. Danach sah man sich in
Ostafrika und demnächst auch in anderen afrikanischen Schutz-
gebieten zur Bildung von Schutztruppen genötigt. Die besonderen
Gesetze für Ostafrika von 1891 und für Südwestafrika und Ka-
merun von 1895 wurden zusammengefaßt in einem Gesetze über
die afrikanischen Schutztruppen vom 7. Juli 1896.
Die Bildung der Schutztruppen, deren oberster Kriegsherr
der Kaiser ist, beruht grundsätzlich auf Werbung. Die Ergänzung,
erfolgt für Offiziere und Unteroffiziere, in Südwestafrika auch Ge-
meine auf Grund freiwilliger Meldung, im übrigen aus ange-
worbenen Farbigen. Durch kaiserliche Verordnung kann Reichs-
angehörigen auch die Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht in der
Schutztruppe gestattet werden. Das ist für die nur aus Deutschen
gebildete südwestafrikanischer Schutztruppe geschehen. Auch ist bei
Gefahr die Einberufung beurlaubter Wehrpflichtiger, die sich in.
einem Schutzgebiete aufhalten, zu der Schutztruppe gestattet.
Die deutschen Angehörigen der Schutztruppe stehen gesetz-
lich unter deutschem Militärstrafrechte und Strafverfahren. Auch
sind ihre Versorgungsansprüche gesetzlich geregelt. Für die
Farbigen greift in diesen Beziehungen die Regelung durch Ver-
ordnung Platz.
In dem Gebiete von Kiaotschau sind Truppenteile der
Marine stationiert.
Jc) Justiz. Gerichtsverfassung, Verfahren und materielles
Recht haben nur für Weiße eine gesetzliche Grundlage in
dem Schutzgebietsgesetze, das den Gegenstand unter Bezugnahme
auf das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900
regelt.
Richter erster Instanz ist an Stelle des Konsuls der vom
Reichskanzler mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigte
Beamte. Die richterliche Tätigkeit ist jetzt im allgemeinen von
der Verwaltung getrennt. Kleinere Schutzgebiete bilden einen
eigenen Gerichtsbezirk, größere sind in mehrere Bezirke eingeteilt.
Der Richter heißt meist Bezirksrichter, in Kiaotschau Oberrichter,
weil er die obere Instanz für die Chinesen bildet. Der Richter