Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

Vorwort zur dritten Auflage. 
Ebenso schnell wie der Grundriß des Verwaltungsrechtes ist 
auch der des Staatsrechtes wieder abgesetzt worden, so daß sich 
eine neue Auflage als notwendig erwies. Zu erheblichen sachlichen 
Änderungen lag kein Anlaß vor. Im einzelnen ist manches be— 
richtigt und verbessert, namentlich soweit die Entwicklung der 
Gesetzgebung dies notwendig machte. 
Pontresina, Herbst 1911. 
Conrad Bornhak.
	        
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