Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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losgelöstes Titelwesen entwickelt. Dies geschah entweder, indem 
man die früheren Titel von Zentralbehörden, die zu Provinzial- 
behörden herabgedrückt waren, beibehielt (Geheime Räte und daher 
der Gegensatz der Wirklichen Geheimen Räte), oder indem man 
Titel untergegangener Amter weiter verlieh (Kommerzienrat, Kom- 
missionsrat). 
Geschichtliche Entwicklung, da es sich um die Titel früher 
landesherrlicher Amter handelt, wie positives Recht ergeben, daß 
das Recht zur Titelverleihung nur dem Monarchen zustehen kann. 
Selbstverwaltungsbehörden haben ein Recht der Titelverleihung 
nur ausnahmsweise, soweit es ihnen gesetzlich beigelegt ist (Stadt- 
ältester). Außerdem kann der Monarch sein Recht der Titel- 
verleihung delegieren (Professortitel an den Kultusminister, Magi- 
stratsrat an den Berliner Magistrat). 
Der bloße Titel kann Beamten wie nicht Beamten beigelegt 
werden. Erfolgt die Beilegung eines höheren Titels regelmäßig 
an einen bestimmten Prozentsatz von Beamten einer gewissen Kate- 
gorie nach einer längeren Dienstzeit, so daß der Titel gewisser- 
maßen ersitzungsfähig ist, falls der Beamte sich nichts hat zu- 
schulden kommen lassen, so spricht man von einem Charakter 
(Amts= und Landgerichtsräte, Gymnasialprofessoren). Wird da- 
gegen der Titel Beamten oder Nichtbeamten ohne Rücksicht auf 
ein Amt beigelegt, so ist er Prädikat (Professortitel). 
J) Sonstige Auszeichnungen. Hierher gehört namentlich die 
Verleihung des Adels, die schon anderweit erörtert ist (§ 15), 
aber auch die sonst dem Monarchen vorbehaltene Verleihung von 
gewissen Würden (Kammerherr, Evangelischer Domherr). 
d) Ordensberleihung. Der Ursprung der Orden liegt in 
den religiösen Mönchs= und Nonnenorden der katholischen Kirche. 
Nach ihrem Vorbilde bildeten sich während der Kreuzzüge auch 
Ritterorden zum Kampfe um das heilige Land. Alle diese Orden 
hatten rein genossenschaftlichen Charakter zur Erreichung gewisser 
Zwecke und standen nur mit der Kirche, aber nicht mit der Staats- 
gewalt in Verbindung. 
Auch auf der iberischen Halbinsel hatten sich zum Kampfe 
gegen die Ungläubigen Ritterorden gebildet. Diese wurden gegen
	        
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