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Doch die neue herrschende Klasse, die unter der Monarchie
die Aufgaben des Staates durchführte, das berufsmäßige Beamten-
tum, befand sich in einem schweren inneren Zwiespalte. Das der
geschichtlich älteren Formation in Gerichten und Amtskammern war
vielfach verquickt mit den ständischen Interessen, die neue Staatsidee
lebte vor allem in dem Kommissariatsbeamtentume mit seinem über-
greifenden Eifer. Unausgesetzt stießen diese verschiedenen Elemente
in Kompetenzkonflikten zusammen und lähmten damit die einheitliche
Staatsaktion. Zwischen Rechtsprechung und Verwaltung hatten die
Justizuerordnungen von 1713 und 1715 eine Auseinandersetzung
herbeigeführt, wodurch den Verwaltungsbehörden ihre in Anspruch
genommene Attributivjustiz in Zivil-= und Strafssachen gesetzlich ge-
sichert wurde. Dagegen war zwischen Amtskammern und Kom-
missariaten jede solche Auseinandersetzung unmöglich. Namentlich
auf den Domänen stießen sie unausgesetzt zusammen. So mußte man
den Knoten durchhauen in der Verwaltungsreform von 1723.
In der obersten Stelle werden die oberste Domänenbehörde
und das Generalkriegskommissariat kassiert, an ihre Stelle tritt eine
neue Behörde mit dem langatmigen Titel „General-Ober-Finanz-
Kriegs= und Domänuen-Direktorium", gewöhnlich Generaldirektorium
genannt, ein großes kollegiales Ministerium für die gesamte innere
Verwaltung und die Finanzen. Zum Präsidenten des Plenums
erklärt sich der König selbst, an der Spitze der einzelnen (4)
Departements stehen Minister, daneben Geh. Finanzräte als vor-
tragende Räte. Die Departements haben aber bloß die Beschlüsse
des Plenums vorzubereiten und auszuführen, die Entscheidung liegt
immer beim Plenum. Deshalb stört es auch nicht, daß die Geschäfte
unter die einzelnen Departements sehr bunt, teils nach Gegenständen,
teils nach Provinzen verteilt waren.
Die auswärtigen Angelegenheiten hatte schon der große Kurfürst
mit einigen vertrauten Räten in seinem Kabinette erledigt. Daraus
entwickelt sich (1728) ein kollegiales Kabinettsministerium.
Die Justizangelegenheiten nebst Kirche und Schule erledigten
mehrere Geheime Räte als Justizminister, an deren Spitze 1739
Samuel v. Cocceji als Chek de justice, später, unter Friedrich dem
Großen (1747) als Großkanzler trat.