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eine besondere Bill unterbreitet. Im Falle ihrer Ablehnung wird
der englische Staat vertragsbrüchig und setzt sich den entsprechenden
völkerrechtlichen Folgen aus. Dieses System hat in England bis-
her nicht schädlich gewirkt, da tatsächlich die Verträge nicht vom
Könige, sondern vom derzeitigen Kabinette abgeschlossen werden,
das im Parlamente eine geschlossene Mehrheit hinter sich hat.
Die amerikanische Verfassung, der das parlamentarische
System fremd ist, begründet dagegen Art. IV., 2 eine besondere
vertragschließende Gewalt, die dem Präsidenten mit Zustimmung
des Senats in Zweidrittelmehrheit zusteht. Der Präsident darf
also ohne diese Zustimmung den Vertrag nicht abschließen, ihn
nicht ratifizieren. Ist der Vertrag aber einmal rechtskräftig ab-
geschlossen, so ist auch sein Inhalt ohne weiteres verbindliches
Landesgesetz.
In Preußen erfordert Art. 48 Vll. zur Gültigkeit gewisser
Verträge die Zustimmung der Kammern, nämlich bei Handelsver-
trägen, was jetzt kraft Reichsrechts nicht mehr in Betracht kommt,
oder wenn sie dem Staate Lasten oder den einzelnen Staats-
bürgern Verpflichtungen auferlegen. Der Satz ist fast wörtlich aus
der belgischen Verfassung Art. 68 übersetzt.
Zwei Fragen sind hierbei zu unterscheiden: In welchem
Stadium ist die parlamentarische Zustimmung erforderlich und zu
welchen Verträgen?
In welchem Stadium? Hier ist die Übersetzung nicht genau.
Im französischen heißt es: „n'ont point d'effet.“ Nach dem
deutschen Texte ist zur Gültigkeit die Zustimmung erforderlich.
Also ein ohne diese Zustimmung abgeschlossener Vertrag ist wenig-
stens nach der staatsrechtlichen Seite ungültig, es fehlt ihm etwas
am rechtsgültigen Zustandekommen. Daher ist diese Zustimmung
bereits zum Abschlusse erforderlich, der König darf ohne sie nicht
ratifizieren.
Und zu welchen Verträgen? Sind Verträge, die dem Staate
Lasten auferlegen, einfach lästige, so dürften so ziemlich alle darunter
fallen. Und Verträge, die einzelnen Staatsbürgern Verpflichtungen
auferlegen, gibt es gar nicht, da durch den Vertrag nur die Staaten
verpflichtet werden. Man mußte sich über die Schwierigkeiten durch