138 Das Verfassungsrecht. 8 78
8 23. Die formelle Regierung des Königs, insbesondere die
Ministerverantwortlichkeit#).
Der König vereinigt zwar alle Rechte der Staatsgewalt in sich,
sein Wille ist der Staatswille. Der Ausdruck dieses Willens ist jedoch
verfassungsmäßig an bestimmte gesetzliche Formen gelnüpft. Diese
verfassungsmäßigen Formen für den Ausdruck des Staatswillens sind
so wesentlich, daß ihre Nichtbeobachtung die Nichtigkeit der ane-
gesprochenen Willenserklärung bewirkt. Der König, der diese Formen
nicht beobachtel, handelt nicht als König, sondern als Privatmann,
der wahre Wille des Königs als solcher, d. h. als der Staatspersön-
lichkeit, ist gar nicht zum Anodrucke gelangt. Zweck dieser Formen
ist es, die gleichmäßige Entwicllung und Fortbildung des öffentlichen
Rechts im Gegensatze zu der bloß subjektiven Anssassung des Königs
als eines rein menschlichen Wesens zu sichern. Wie die Thronfolge
der beschränkten Zeitdauer des menschlichen Lebens gegenüber die
längere Dauer des allein im Könige personifizierten Staates sichert,
1) Die Literatur über die Ministerverantwortlichkeit ist außer
ordentlich umfangreich, bewegt sich jedoch vorzugsweise auf politischem
Gebiete. Von der staatsrechtlichen Literatur mögen hier erwähnt wer-
den: Klüber §5 342; Zzachariä 8§8§ 58, 59; Zöpfl 8§s8§ 402 ff.;
Grotefend 88 659 ff.; v. Gerber §9 58; G. Meyer 383 184 ff.;
v. Rönne, Pr. St.-R., Bd. 2, S. 349 ff.; H. v. Schulze-Gäver-
nitz, Pr. St.-N., Bd. 2, §§ 278 ff.; v. Stengel, Pr. St.-R., S. 37 ff.;
Buddeus, Die Ministerverantwortlichkeit in konstitutionellen Mo-
narchien, Leipzig 1833; R. v. Mohl, Die Verantwortlichkeit der
Minister in Einherrschaften mit Volksvertretung, rechtlich, poltltisch und
geschichtlich entwickelt, Tübingen 1837; D0. Bischof, Ministerverant-
wortlichkeit und Staatsgerichtshöse in Deutschland, Gießen 1809; A. Sa-
muely, Das Prinzip der Ministerverautwortlichkeit in der konsti-
tutionellen Monarchie, Berlin 1860; J. H. Beschorner, Die Minister-
verantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen, nebst
einer vergleichenden Darstellung der bezüglichen Gesetzgebung einiger
anderer Länder, Berlin 1577; Franz Hauke, Die Lehre von der
Ministerverantwortlichkeit, eine vergleichende Studie zum österreichischen
Staatsrechte, Wien 1880. Weitere Literaturangaben über die Minister-
verantmortlichkeit überhaupt und über ihre rechtliche Gestaltung in den
einzelnen Staaten siehe bei Hauke a. a. O. S. 30 ff.; Pistorius,
Die Staatsgerichtshöse und die Ministerverantwortlichkeit nach heutigem
deutschen Staatsrecht, Tübingen 1891; Lucz, Ministerverantwortlichkeit
und Staatsgerichtshöse, Wien 189; Passow, Das Weslsen der Mi-
nisterverantwortlichkeit in Deutschland, Tübingen 1901.