Full text: Preußisches Staatsrecht. Erster Band. (1)

138 Das Verfassungsrecht. 8 78 
8 23. Die formelle Regierung des Königs, insbesondere die 
Ministerverantwortlichkeit#). 
Der König vereinigt zwar alle Rechte der Staatsgewalt in sich, 
sein Wille ist der Staatswille. Der Ausdruck dieses Willens ist jedoch 
verfassungsmäßig an bestimmte gesetzliche Formen gelnüpft. Diese 
verfassungsmäßigen Formen für den Ausdruck des Staatswillens sind 
so wesentlich, daß ihre Nichtbeobachtung die Nichtigkeit der ane- 
gesprochenen Willenserklärung bewirkt. Der König, der diese Formen 
nicht beobachtel, handelt nicht als König, sondern als Privatmann, 
der wahre Wille des Königs als solcher, d. h. als der Staatspersön- 
lichkeit, ist gar nicht zum Anodrucke gelangt. Zweck dieser Formen 
ist es, die gleichmäßige Entwicllung und Fortbildung des öffentlichen 
Rechts im Gegensatze zu der bloß subjektiven Anssassung des Königs 
als eines rein menschlichen Wesens zu sichern. Wie die Thronfolge 
der beschränkten Zeitdauer des menschlichen Lebens gegenüber die 
längere Dauer des allein im Könige personifizierten Staates sichert, 
1) Die Literatur über die Ministerverantwortlichkeit ist außer 
ordentlich umfangreich, bewegt sich jedoch vorzugsweise auf politischem 
Gebiete. Von der staatsrechtlichen Literatur mögen hier erwähnt wer- 
den: Klüber §5 342; Zzachariä 8§8§ 58, 59; Zöpfl 8§s8§ 402 ff.; 
Grotefend 88 659 ff.; v. Gerber §9 58; G. Meyer 383 184 ff.; 
v. Rönne, Pr. St.-R., Bd. 2, S. 349 ff.; H. v. Schulze-Gäver- 
nitz, Pr. St.-N., Bd. 2, §§ 278 ff.; v. Stengel, Pr. St.-R., S. 37 ff.; 
Buddeus, Die Ministerverantwortlichkeit in konstitutionellen Mo- 
narchien, Leipzig 1833; R. v. Mohl, Die Verantwortlichkeit der 
Minister in Einherrschaften mit Volksvertretung, rechtlich, poltltisch und 
geschichtlich entwickelt, Tübingen 1837; D0. Bischof, Ministerverant- 
wortlichkeit und Staatsgerichtshöse in Deutschland, Gießen 1809; A. Sa- 
muely, Das Prinzip der Ministerverautwortlichkeit in der konsti- 
tutionellen Monarchie, Berlin 1860; J. H. Beschorner, Die Minister- 
verantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen, nebst 
einer vergleichenden Darstellung der bezüglichen Gesetzgebung einiger 
anderer Länder, Berlin 1577; Franz Hauke, Die Lehre von der 
Ministerverantwortlichkeit, eine vergleichende Studie zum österreichischen 
Staatsrechte, Wien 1880. Weitere Literaturangaben über die Minister- 
verantmortlichkeit überhaupt und über ihre rechtliche Gestaltung in den 
einzelnen Staaten siehe bei Hauke a. a. O. S. 30 ff.; Pistorius, 
Die Staatsgerichtshöse und die Ministerverantwortlichkeit nach heutigem 
deutschen Staatsrecht, Tübingen 1891; Lucz, Ministerverantwortlichkeit 
und Staatsgerichtshöse, Wien 189; Passow, Das Weslsen der Mi- 
nisterverantwortlichkeit in Deutschland, Tübingen 1901.
	        
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