Full text: Preußisches Staatsrecht. Erster Band. (1)

236 Das Verfassungsrecht. g 39 
Friedrich Wilhelm III. Im Frieden zu Luneville 1801 
und im Reichs-Dep.-Schluß 
erhielt Preußen: 
Das Eichsfeld .21 □Ml. 
Mühlhausen und Ueordhausen .. 5» 
Erfurt 13 „ 
Hildesheim mit Goslar. 630 „ 
Paderbben 44 „ 
Münster554 „ 
Quedlinburg, Elten, Essen und 
Werden 11 „ 
178 □Ml. 
Besland zu Anfang 1806 5728 „ 
Im Jahre 1806 und im Tilsiter 
Frieden 1807 abgetreten: 
Die polnische Erwerbung Friedrich 
Wilhelms 11. 1896 „ 
Von Westpreußen und dem 2 
Distrikken . .2:·31» 
Von Kottbus und Peiz. 18 „ 
Ansbach-Bayreuih 1I159 „ 
Altmark und Wernigerode 34 „, 
Von Magdeburg, Halberstadt, Mans- 
feld und Hohenstenn.. I101 „ 
Minden . 22 „ 
Mark, Navensberg und Klever . 82 „ 
Ostfriesland 54 „ 
Die Entschädigungsländer von 1803 178 „ 
Tecklenburg und Vingen 21 „ 
Neuschatel Il4 „ 
2860 „ 
Bestand im Jahre 1807 2868 „ 
Nach dem Befreinngskriege kamen 
an Preußen: 
a) an alten Gebieten: 
Navensberg, Mark, ein Teil von 
Klepbe 82 „ 
Magdeburg, Halberstadt, Maussfeld 
und Hohenstteiin. 101s „ 
Minden 22 „ 
Von Tecklenburg und Lingen ..11» 
Die Entschädigungsländer von 1803 
ohne Hildesheim, Goslar und 
andere kleinere Stücke 133 „ 
Altmark und Wernigerode 81 „ 
Kottbus und Peitz 18 „ 
Von dem früheren Südpreußen 
und Neu-Ostpreußgern 31391 „ 
Von Westpreusen und dem Netze- 
Distrikt und Danzig . 252 „ 
Neufchatel I44 „ 
1108 „
	        
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