Full text: Die Freimauerer, deren Ursprung, Geschichte, Verfassung, Religion und Politik.

sehr verdächtig mit angemessenen Strafen zu belegen und 
in Schranken zu halten, — nötigenfalls auch mit Anrufung der 
Hülfe des weltlichen Armes.“ Begründet wurde diese Exkom-- 
munikation 1. durch den Umstand, daß die Freimaurer jeder 
Religion und Sekte angehören und sich „mit einer gewissen 
zur Schau getragenen Rechtschaffenheit begnügen“ (d. h. sie 
wurden verdammt, weil sie tolerant und rechtschaffen 
sind!!!), 2. dadurch, daß sie im geheimen arbeiten und sich 
durch einen Eid unter Androhung der schwersten Strafen 
zur Wahrung der Geheimnisse verpflichten, 3. daß sie die 
schwersten Schäden nicht bloß der Ruhe des weltlichen 
Staates, sondern auch dem geistlichen Wohle der Seele zu- 
fügen, 4. daß sie im Widerspruche mit den bürgerlichen und 
kanonischen Gesetzen stehen. Diese Behauptungen jedoch zu 
beweisen, unterließ der Papst vollständig! 
Die Bulle Clemens XII. wurde zwar vom Kardinal- 
Staatssekretär Fir rao im Kirchenstaate bekannt gemacht, 
den Freimaurern Güterkonfiskation, Todesstrafe, Nieder- 
reißen ihrer Versammlungshäuser angedroht und den Kan- 
didaten des Bundes bei Geld-= oder Galeerenstrafe die 
Anzeige zur Pflicht gemacht; in den übrigen Ländern aber 
wurde die Bulle wenig beachtet; ja der Bund nahm, seit 
dem Beitritte Friedrichs des Großen (1738), der ihm sein 
ganzes Leben lang treu blieb, einen so kräftigen Aufschwung, 
daß Papst Benedikt XIV., von welchem erzählt wird, daß 
er selbst Freimaurer gewesen, sich genötigt glaubte, die Maß- 
regel Clemens XII, durch die Bulle „Providas“ von 1751 
zu bestätigen. Der Erfolg war jedoch derselbe, obschon auch 
die altersschwache Sorbonne (theologische Fakultät) in Paris 
1748 gegen den verhaßten Bund ihren Fluch geschleudert, 
hatte. Der Bund bestand nicht nur fort, sondern wuchs 
sogar, obschon ihn der Felsen Petri zu zermalmen drohte, 
und der letztere schwieg daher, bis er nach Wiederherstellung 
des Jesuitenordens im Jahre 1814 die rechte Zeit gekommen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.