Full text: Preußisches Staatsrecht. Erster Band. (1)

8 6 Friderician. Staat. Untergang d. alt. Monarchie (1740—1807). 29 
meine Wehrpflicht sind das dauernde Vermächtnis Friedrich Wilhelms I. 
für den preußischen Staat. 
Es schien nunmehr nur noch die Aufgabe des Staates zu sein, 
die letzten Reste der ständischen Rechtsordnung, welche mit dem ganzen 
Wesen des absoluten Beamtenstaates im schreiendsten Widerspruche 
standen, zu beseitigen und damit ein durchaus modernes Staatswesen 
zu begründen. 
§ 6. U. Der fridericianische Staat und der Untergang der 
alten Monarchie (1740—1807)1). 
Während auf dem Gebiete der äußeren Politik und der inneren 
wirtschaftlichen Entwicklung in der sechsundvierzigjährigen Regierungs- 
zeit Friedrichs des Großen Preußen außerordentliche Fortschritte machte, 
blieb das Verfassungsrecht während seiner ganzen Regierung und 
während der seiner Nachfolger bis 1807 in dem Zustande der Be- 
harrung. Das Ständetum war in den vorangegangenen Perioden so 
gründlich vernichtet worden, daß an ein Wiederaufleben nicht zu denken 
war. In den alten Provinzen traten die Stände daher meist nur 
noch zu Huldigungslandtagen beim Regierungsantritte des Königs zu- 
sammen und hatten damit ihre Obliegenheiten erfüllt. In Schlesien 
und Westpreußen wurden sie förmlich aufgehoben, so daß sie nicht 
einmal dem Namen nach mehr bestanden. Die ostfriesischen Stände 
erhielten sich zwar, aber ohne Einfluß auf die Provinzialverwaltung, 
in der bescheidenen Stellung einer Selbstverwaltungsbehörde für das 
Steuerwesen gleich den märkischen Kreistagen. 
Gleichwohl blieb die ständische Rechtsordnung, das Gebundensein 
jeder Person an denjenigen der drei Stände, dem sie durch ihre 
Geburt angehörte, erhalten und wurde sogar zur höchsten Starrheit 
ausgebildet. Die Gutsherrlichkeit, deren Fortdauer unter Friedrich 
Wilhelm I. schon stark in Frage gestellt war, blieb nicht nur be- 
stehen, sondern galt sehr bald als ein unantastbarer Pfeiler des 
Staatsgebäudes. Wie erklärt sich dieser Wechsel in der inneren 
0 
  
1) Vgl. Boruhak, Preußische Staats= und Rechtsgeschichte, 
S. 194 ff.; Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtentums, 
Bd. 3, S. 204 ff.; E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorgani- 
sation unter Stein und Hardenberg. Leipzig 1881, S. 1 ff.; Koser, 
Geschichte Friedrichs des Großen, 2 Bände, Stuttgart und Berlin 
1901—1903.
	        
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