8 6 Friderician. Staat. Untergang d. alt. Monarchie (1740—1807). 29
meine Wehrpflicht sind das dauernde Vermächtnis Friedrich Wilhelms I.
für den preußischen Staat.
Es schien nunmehr nur noch die Aufgabe des Staates zu sein,
die letzten Reste der ständischen Rechtsordnung, welche mit dem ganzen
Wesen des absoluten Beamtenstaates im schreiendsten Widerspruche
standen, zu beseitigen und damit ein durchaus modernes Staatswesen
zu begründen.
§ 6. U. Der fridericianische Staat und der Untergang der
alten Monarchie (1740—1807)1).
Während auf dem Gebiete der äußeren Politik und der inneren
wirtschaftlichen Entwicklung in der sechsundvierzigjährigen Regierungs-
zeit Friedrichs des Großen Preußen außerordentliche Fortschritte machte,
blieb das Verfassungsrecht während seiner ganzen Regierung und
während der seiner Nachfolger bis 1807 in dem Zustande der Be-
harrung. Das Ständetum war in den vorangegangenen Perioden so
gründlich vernichtet worden, daß an ein Wiederaufleben nicht zu denken
war. In den alten Provinzen traten die Stände daher meist nur
noch zu Huldigungslandtagen beim Regierungsantritte des Königs zu-
sammen und hatten damit ihre Obliegenheiten erfüllt. In Schlesien
und Westpreußen wurden sie förmlich aufgehoben, so daß sie nicht
einmal dem Namen nach mehr bestanden. Die ostfriesischen Stände
erhielten sich zwar, aber ohne Einfluß auf die Provinzialverwaltung,
in der bescheidenen Stellung einer Selbstverwaltungsbehörde für das
Steuerwesen gleich den märkischen Kreistagen.
Gleichwohl blieb die ständische Rechtsordnung, das Gebundensein
jeder Person an denjenigen der drei Stände, dem sie durch ihre
Geburt angehörte, erhalten und wurde sogar zur höchsten Starrheit
ausgebildet. Die Gutsherrlichkeit, deren Fortdauer unter Friedrich
Wilhelm I. schon stark in Frage gestellt war, blieb nicht nur be-
stehen, sondern galt sehr bald als ein unantastbarer Pfeiler des
Staatsgebäudes. Wie erklärt sich dieser Wechsel in der inneren
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1) Vgl. Boruhak, Preußische Staats= und Rechtsgeschichte,
S. 194 ff.; Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtentums,
Bd. 3, S. 204 ff.; E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorgani-
sation unter Stein und Hardenberg. Leipzig 1881, S. 1 ff.; Koser,
Geschichte Friedrichs des Großen, 2 Bände, Stuttgart und Berlin
1901—1903.