8 124 Die frühere Organisation der Bezirksverwaltung. 325
zu Berlin unmittelbar standen. In den letzten Jahrzehnten des
Jahrhunderts traten hierzu Kommissariate oder Kriegskammern,
ebenfalls für je eines der bisherigen Gebiete, zur Verwaltung der
Militärintendanturangelegenheiten und des fast ausschließlich für
Militärzwecke bestimmten Steuerwesens. Nur in einigen Landes-
teilen, wie Preußen und Magbdeburg, bleibt die Steuerverwaltung
noch den bisherigen, unter ständischem Einflusse stehenden Behörden,
bis unter Friedrich Wilhelm I. auch hier die Kommissariate die
Steuerverwaltung übernahmen. In jahrzehntelangem Kampfe mit
den Landesregierungen reißen nun die Kommissariate, indem sie
als notwendigen Bestandteil der Steuerverwaltung auch die Sorge
für die Steuerfähigkeit der Untertanen in Anspruch nehmen, einen
Zweig der inneren Verwaltung nach dem andern, insbesondere die
Canze Polizei an sich, so daß sich die Regierungen, abgesehen von
den ihnen als obersten Gerichtshöfen zustehenden Obliegenheiten
schließlich auf die Verwaltung der Lehns-, Hoheits= und Gnaden-
sachen beschränkt sehen.
In dem ersten Jahrzehnte der Regierung Friedrich Wilhelms I.
hat sich also das Ergebnis herausgestellt, daß die innere Landes-
verwaltung jedes Gebietes von zwei verschiedenen Behörden ge-
handhabt wird, der Amtskammer, welcher die Verwaltung der
Domänen und Regalien und die Landespolizei in den Domänen=
bezirken obliegt, und dem Kommissariate, welches das Steuerwesen
und die Landespolizei, sowie die Aufsicht über die städtische Ver-
waltung versieht. Die Bezirke der Amtskammern und Kommissariate
stimmen zwar mit einander überein und schließen sich auch im all-
gemeinen an die bisherigen Gebiete, aus denen der Staat entstanden
war, an. Schon zeigen sich aber die Versuche einer Verwaltungs-
einteilung ohne Rücksicht auf die alten Länder, indem die kleineren
westfälischen Gebiete Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen
1719 unter einem Kommissariate vereinigt, und umgekehrt 1723 für
den östlichen Teil Ostpreußens, das sogenannte Lithauen, eine be-
sondere Amtskammerdeputation gebildet wurde.
Die fortgesetzten Kompetenzkonflikte zwischen den Amtskammern
und den Kommissariaten, in denen ganz verschiedene Richtungen
des berufsmäßigen Beamtentums zum Ausdrucke gelangteny,
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