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fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen zum Nominalbetrage von Einer Million
vierhundert Tausend Thalern, nach Maaßgabe des unterm heutigen Tage von
Uns Allerhöchst ertheilten Privilegiums, beschafft.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Un-
ternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend das
Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund-
stücke, auf die neue Bahnstrecke Anwendung finden sollen.
6 Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu
machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 25. Juli 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. v. Roon. Gr. v. Itzenpligtz.
v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Camphausen.
(Nr. 7708.) Privilegium wegen Ausgabe von 1,400,000 Thalern Prioritäts -Obligationen
II. Emission der Ostpreußischen Südbahn--Gesellschaft. Vom 25. Juli 1876.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft darauf ange-
tragen worden ist, ihr zur Beschaffung der Mittel für den Bau einer Eisenbahn
von Lyck bis zur Preußisch-Russischen Landesgrenze zum Anschluß an die auf
Kaiserlich Russischem Gebiete herzustellende Eisenbahn Brest-Grajewo, sowie für
die in Folge dieser Ausdehnung des Unternehmens erforderliche Erweiterung
baulicher Anlagen und Vermehrung des Betriebsmaterials der Stammbahn die
Ausgabe von Prioritäts-Obligationen im Betrage von 1,400,000 Thalern zu
gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
(Gesetz Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung zur Emission der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Be-
dingungen ertheilen. "
. 1.
Die auf Höhe von 1,400,000 Thalern zu emittirenden Obligationen wer-
den unter der Bezeichnung:
ßbrpr II. Emission der Ostpreußischen Südbahngesell-
aft““
„nach dem anliegenden Schema A. in Apoints von 500 Thalern und 100 Thalern
unter fortlaufenden Nummern, und zwar:
(Nr. 7707—7706.) 63° 1,000,000