Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

292 Das Verwaltungerecht. 8 180 
noch heute erkennbaren Grundlagen seines Bestehens zur Zeit der 
Kolonisation der rechtselbischen Landesteile durch deutsche Ein 
wanderer empfangen. 
Bereits in der geschichtlichen Einleitung wurde dargetan, wie 
bei der Einwanderung eine dreifache Besitzschichtung nach Grund- 
besitzmassen von der Staatsgewalt vorgenommen wurde. Im 
Gegensatze zu der gleichmäßigeren Besitzschichtung des Westens war 
zunächst aus militärischen Gründen ein starker, zur Leistung des 
ritterlichen Kriegsdienstes fähiger Großgrundbesitz hergestellt, dessen 
Besitzer als Lehnsmannen in persönlicher Abhängigkeit vom Landes: 
herren vermöge ihres Besitzes die Verpflichtung zur Leistung des 
Kriegsdienstes zu Roß hatten. Neben diesem Großgrundbesitze hatte 
man einen bäuerlichen Besitz geschaffen, ebenfalls in Abhängigkeit 
vom Landesherren und mit der Verpflichtung zu Zinsleistungel 
und zu Hand= und Spanndiensten für ihn in militärischem Interesse- 
JIn ähnlicher Weise wie das des Bauernstandes war das Grund“ 
besitzrecht der städtischen Bevölkerung gestaltet. Auch auf ihrem 
Grundbesitze ruhte die Verpflichtung zu Zinszahlungen und äu 
militärischen Leistungen. 
Während aber die halb öffentlichrechtlichen halb privatrecht- 
lichen Reallasten, welche auf dem städtischen Grundbesitze zugunstein 
des Landesherren ruhten, sehr bald von der Stadtgemeinde als 
Korporation erworben und später mit den allgemeinen Grundsteuerm 
verschmolzen wurden, hat die Entwicklung des ländlichen Grund“ 
besitzrechtes einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Durch fort- 
gesetzte Veräußerungen landesherrlicher Rechte über die Dörser 
gelangten bereits im 13. Jahrhundert im ganzen östlichen Dentsch- 
land die Bauern in vollständige Abhängigkeit vom Großgrund- 
den Stammlanden des preußischen Staates, den rechtselbischen Landesteilen, 
die Entwicklung von der des übrigen Deutschland wesentlich abweicht- 
Gerade diese ostdeutsche Entwicklung ist aber für das heutige preußische 
Grundbesitzrecht von maßgebendem Einflusse gewesen. Eine meisterhafte 3uü- 
sammenfassende Darstellung gibt G. F. Kuapp, Die Bauernbesreinny 
und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens, 
2 Bände, Leipzig 1887, und als Ergänzung dazu C. J. Fuchs, Der 
Untergang des Bauernstandes und das Aufkommen der Gutsherrschaften, 
nach archivalischen Quellen aus Neuvorpommern und Rügen, Straßburg 
1888, sowil meine Abhandlungen über beide Werke in den Preuß. Jahr“ 
büchern, Bd. 61, S. 278 ff.; Bd. 63, S. 197 ff.
	        
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