292 Das Verwaltungerecht. 8 180
noch heute erkennbaren Grundlagen seines Bestehens zur Zeit der
Kolonisation der rechtselbischen Landesteile durch deutsche Ein
wanderer empfangen.
Bereits in der geschichtlichen Einleitung wurde dargetan, wie
bei der Einwanderung eine dreifache Besitzschichtung nach Grund-
besitzmassen von der Staatsgewalt vorgenommen wurde. Im
Gegensatze zu der gleichmäßigeren Besitzschichtung des Westens war
zunächst aus militärischen Gründen ein starker, zur Leistung des
ritterlichen Kriegsdienstes fähiger Großgrundbesitz hergestellt, dessen
Besitzer als Lehnsmannen in persönlicher Abhängigkeit vom Landes:
herren vermöge ihres Besitzes die Verpflichtung zur Leistung des
Kriegsdienstes zu Roß hatten. Neben diesem Großgrundbesitze hatte
man einen bäuerlichen Besitz geschaffen, ebenfalls in Abhängigkeit
vom Landesherren und mit der Verpflichtung zu Zinsleistungel
und zu Hand= und Spanndiensten für ihn in militärischem Interesse-
JIn ähnlicher Weise wie das des Bauernstandes war das Grund“
besitzrecht der städtischen Bevölkerung gestaltet. Auch auf ihrem
Grundbesitze ruhte die Verpflichtung zu Zinszahlungen und äu
militärischen Leistungen.
Während aber die halb öffentlichrechtlichen halb privatrecht-
lichen Reallasten, welche auf dem städtischen Grundbesitze zugunstein
des Landesherren ruhten, sehr bald von der Stadtgemeinde als
Korporation erworben und später mit den allgemeinen Grundsteuerm
verschmolzen wurden, hat die Entwicklung des ländlichen Grund“
besitzrechtes einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Durch fort-
gesetzte Veräußerungen landesherrlicher Rechte über die Dörser
gelangten bereits im 13. Jahrhundert im ganzen östlichen Dentsch-
land die Bauern in vollständige Abhängigkeit vom Großgrund-
den Stammlanden des preußischen Staates, den rechtselbischen Landesteilen,
die Entwicklung von der des übrigen Deutschland wesentlich abweicht-
Gerade diese ostdeutsche Entwicklung ist aber für das heutige preußische
Grundbesitzrecht von maßgebendem Einflusse gewesen. Eine meisterhafte 3uü-
sammenfassende Darstellung gibt G. F. Kuapp, Die Bauernbesreinny
und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens,
2 Bände, Leipzig 1887, und als Ergänzung dazu C. J. Fuchs, Der
Untergang des Bauernstandes und das Aufkommen der Gutsherrschaften,
nach archivalischen Quellen aus Neuvorpommern und Rügen, Straßburg
1888, sowil meine Abhandlungen über beide Werke in den Preuß. Jahr“
büchern, Bd. 61, S. 278 ff.; Bd. 63, S. 197 ff.