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zu erledigen und einzelne Geschäfte als Kommissare des Ober-
bergamtes zu bearbeiten.
Die Bezirke der Oberbergämter unterliegen dagegen der Fest-
stellung durch königliche Verordnung. Es bestehen deren fünf:
1I. zu Breslau für Schlesien, Posen, Ost= und Westpreußen, 2. zu
Halle für Sachsen, Brandenburg, Pommern und einen Teil des
Regierungsbezirkes Hildesheim (Amt Neustadt), 3. zu Dortmund
für die Provinz Westfalen mit Ausnahme des südlichsten Teiles,
einzelne Teile der Rheinprovinz und die Regierungsbezirke Osna-
brück und Aurich, 4. zu Bonn für die übrigen Teile von West-
falen und der Rheinprovinz, die Regierungsbezirke Wiesbaden,
Sigmaringen und den Kreis Vöhl, 5. zu Klausthal für die
übrigen Teile der Provinz Hannover, des Regierungsbezirkes
Kassel und die Provinz Schleswig-Holstein. Die Oberbergämter
bilden die Aufsichts= und Beschwerdeinstanz für die Revierbeamten
und die erste Instanz für die ihnen durch das Berggesetz oder be-
sondere Gesetze ausdrücklich übertragenen Verwaltungsgeschäfte.
Die oberste Behörde bildet endlich das Ministerium für Handel
und Gewerbe.
Hinsichtlich der Ausbildung der Bergbeamten gelten die vom
inister erlassenen Vorschriften vom 18. September 18971).
Kap. IV. Das Gewerberecht’).
§ 187. Geschichtliche Entwicklung des Gewerberechts #).
Der Gewerbebetrieb des Mittelalters ist dessen volkswirtschaft-
lchen Verhältnissen entsprechend durchweg Kleinbetrieb und beruht
12) Staatsanz. Nr. 224.
c *) Nelken, Gewerberecht Bd. 1, Berlin 1905; M. Seydel, Das
8 werbepolizeirecht nach der Reichsgewerbeordnung in Hirths Ann. 1878,
- neue Bearbeitung von Schacher 1910; E. Meier, Art. Ge-
erbebetrieb, Gewerbefreiheit, Gewerbegerichte, Gewerbeordnung in v. Holtzen-
Drbsis Rechtslexikon Bd. 2, S. 161 ff.; Bödiker, Gewerberecht des
1 eutschen Reiches, Berlin 1883, 2. Aufl. 1887; Komm. zur GO. von
von er-Wil helmi, 18. Aufl., Berlin 1911; Kayser, 3. Aufl.
LoSteiniger, Berlin 1901; Neukamp, 9. Aufl., Tübingen 1910;
e passch, 2 Bände, Hannover 1898/1900; Landmann, 5. Aufl.,
. nde, München 1907/1909; Hoffmann, 4. Aufl., Berlin 1904;
orseba nbach- München 1910; Böttger und Urban, Die Apotheken-
K, 5. Aufl., Berlin 1913.
1) Val. Wilda, Das Gildewesen im Mittelalter, Halle 1831;