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wendung der betreffenden Vorschriften auf neue Anlagen nicht aus-
geschlossen ista).
Für die Benutzung der Wege werden verschiedentlich von dem
Unterhaltungspflichtigen besondere Abgaben erhoben, welche zur
deung der Unterhaltungskosten dienen. Nach den im AL#. II,
15 88 90 ff. aufgestellten Rechtsgrundsätzen darf niemand Brücken-
*W Wegegeld erheben, als dem das Recht dazu vom Staate ver-
liehen oder aufgetragen ist. Die Erhebung darf ferner nur erfolgen
auf Grund und nach Maßgabe eines vom Staate bestimmten
Tarifs. Für die übrigen Landesteile sind ähnliche Normen in
den partikularen Wegegesetzen enthalten. Die Abgaben für die
enutzung der Kunststraßen, die Chausseegelder, beruhen in den
älteren Landesteilen auf dem Chausseegeldtarife vom 28. April
18283, an dessen Stelle für die damaligen Staatschausseen der
arif vom 29. Februar 18402) getreten ist. Letzterer findet auch auf
wejenigen Kunststraßen von Korporationen, Aktiengesellschaften und
rivatpersonen Anwendung, welche ihn an Stelle ihres bis-
herigen Tarifs ausdrücklich annehmen. In der Provinz Hannover
sind über die Wegegelder die Gesetze vom 4. Dezember 1834,
März 1848, 13. Juli 1856 und 12. August 185850) ergangen.
gen Erhebung der Kommunikationsabgaben auf den nicht
chaussierten Wegen gilt für die älteren Landesteile die Verordnung
vom 16. Juni 1838°2). Durch das Gesetz vom 27. Mai 1874 5)
it für die damaligen Staatschausseen die Erhebung des Chaussee-
beldes eingestellt worden.
Die Art und Weise der Benutzung der Wege ist im Interesse der
ehrssicherheit und der Schonung der Wege verschiedenen polizei-
)r en Beschränkungen unterworfen. Insbesondere sind in dieser
zhiehung für die älteren Landesteile hinsichtlich der Kunststraßen
#) Entsch. des OVG. vom 11. Februar 1877, Bd. 2, S. 226.
) GS. 1828, S. 65.
1904 29) GS. 1840, S. 94. Für Krastwagen ergänzt durch A. E. vom 6. Juni
— GS. 1904, S. 139 —.
Abt. 0) Hann. GS. 1834, Abt. I, S. 61; 1848, Abt. I, S. 87; 1856,
1. S. 199; 1858, Abt. I, S. 261.
1841 ) G. 1888, S. 353. Vgl. dazu Anw. des Fin. Min. von 18. März
*»b5„ Ml. der inn. Verw. 1841, S. 141 —.
) GS. 1874, S. 221.
Ver
li