d 200 Geschichtliche Entwicklung des Finanzwesens. 501
Die Einziehung und Verwaltung des Biergeldes erfolgte durch
landesherrliche Behörden. Zwar wurde die Bierziese anfangs nur
auf sieben Jahre bewilligt, nach Ablauf dieser Zeit erfolgte jedoch
ie ständische Zustimmung immer von neuem, und endlich die Be-
willigung im Jahre 1513 für die Lebenszeit des Kurfürsten Joachim
und seines Bruders Albrecht. Es wiederholt sich hier die Tat-
aache, daß eine Einnahme steuerartiger Natur, welche die laufen-
den Staatsbedürfnisse zu decken bestimmt ist, den Charakter der
ordentlichen Einnahme annimmt und sich demgemäß der periodischen
ständischen Bewilligung entzieht. Nur für außerordentliche, aus
den laufenden Einnahmen nicht zu deckende Staatsbedürfnisse bleibt
als Hilfsmittel eine von den Ständen mit Rücksicht auf dieses
besondere Bedürfnis und deshalb nur für kurze Zeit zu bewilligende
eteuer bestehen. Die Finanzen der einzelnen Gebiete festigten
ich noch mehr dadurch, daß durch die Reformation der reiche
Besitz der Bistümer und Klöster fast vollständig an den Landes-
erren zurückfällt und den kurfürstlichen Domänen einverleibt wird.
Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Beseiti-
gung des ständischen Patrimonialstaates waren jetzt gegeben. Durch
ie Gesundung seiner Finanzen hatte der Landesherr auf diesem
Gebiete Unabhängigkeit von den Ständen erlangt. Da die Wehr-
aftigkeit nicht mehr auf die Lehnsmilizen und die städtischen Bürger-
haften beschränkt war, sondern ihr Schwergewicht bereits in dem
beworbenen Jußvolke fand, so konnte nunmehr der Landesherr
ein stehendes Heer anwerben und dadurch seine Landeshoheit zu
#iner absoluten und allumfassenden Staatsgewalt ausbilden. Diese
antwicklung wird jedoch unterbrochen durch die große Preis-
sibolution, hervorgerufen durch die infolge der Entdeckung Amerikas
erbeigeführte Entwertung der Edelmetalle. Infolge des Sinkens
8 Geldwertes sehen sich die Landesherren von neuem gezwungen,
wegen Bewilligung neuer Geldmittel an die Stände zu wenden.
lesen stand jedoch die Gefahr vor Augen, in der sie sich eben noch
sbenüber der Gesundung der landesherrlichen Finanzen befunden
3 ten. Sie können sich zwar der Einsicht nicht entziehen, daß für
1 e laufenden Verwaltungskosten neue Einnahmequellen notwendig
* wollen aber auf der anderen Seite diese neuen Einnahmen
düch nicht dem Landesherren zu freier Verfügung überlassen. Aus
2 politischen Rücksichten entsteht seit der Mitte des 16. Jahr-