Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Baden.

93 
Der Kommunalverband entfaltet seine Wirk- 
samkeit als Gebietskörperschaft in einem bestimm- 
ten Gebiete auf Grund der genossenschaftlichen 
Organisation seiner Mitglieder, jedoch nicht nur 
gegenüber diesen, sondern auch gegenüber den 
Kommunalfremden, die sich in seinem Gebiete auf- 
halten. Kraft seiner Organisation handelt er nach 
seiner Verfassung durch seine Organe. Bei der 
Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich gleich 
dem Staate des obrigkeitlichen Zwanges. Doch 
nimmt er in der privatwirtschaftlichen Sphäre 
die Stellung als Privatrechtssubjekt ein. Finan- 
ziell ist der Kommunalverband auf seine eigenen 
Mittel angewiesen, die er sich entweder als Privat- 
rechtssubjekt durch Grundbesitz oder Gewerbe- 
betrieb oder kraft seines Herrschaftsrechtes durch 
Steuern beschafft. 
Zeigt hiernach der Kommunalverband eine 
starke Verwandtschaft mit dem Staate, so fehlt 
ihm doch die staatliche Unabhängigkeit. Freilich 
sind nicht alle Kommunalverbände vom Staate 
geschaffen. Doch erhalten sie jetzt durchweg von 
ihm in den verschiedenen „Ordnungen“ ihre Ver- 
fassung. Und vor allem steht alle Kommunal- 
verwaltung unter staatlicher Aufsicht. Gerade 
in ihrer Gestaltung zeigt sich die größere oder 
geringere Freiheit der kommunalen Verwaltung. 
Die moderne deutsche Auffassung unterwirft die 
Zweckmäßigkeit der kommunalen Beschlüsse nur 
ausnahmsweise einer höheren Nachprüfung, wo 
eine Bestätigung oder Genehmigung in den Ge- 
setzen verlangt wird. Im übrigen haben die 
kommunalen Organe innerhalb der gesetzlichen 
Schranken, an die sie natürlich gebunden sind, 
nach freiem Ermessen zu entscheiden. 
Diese selbständige Stellung der Kommunal- 
verbände bezeichnet man auch als ihre Selbst-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.