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zum Grundsteuerkapitale vom Walde erhoben.
Sie beträgt seit 1880 zehn Pfennig auf hundert
Mark Steuerkapital.
Für alle direkten Steuern wird in jedem Steuer-
bezirke von dem Steuerkommissär ein Kataster
geführt und fortlaufend berichtigt.
Zu seiner Unterstützung besteht in jeder Ge-
meinde ein Schatzungsrat. Er wird gebildet aus
dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter und
3—12 Steuerzahlern, die der Bezirksrat nach Ver-
nehmung des 'Gemeinderates und des Steuerkom-
missärs ernennt und das Bezirksamt handgelübd-
lich verpflichtet. Dem Schatzungsrate liegt auf
Grund der Steuererklärungen und Ermittlungen
die Veranlagung zu den direkten Steuern ob.
Die oberste Verwaltung führt die dem Finanz-
ministerium unterstellte Steuerdirektion als Zen-
tralmittelstelle.
Die direkten Steuern umfaßten 1900 von den
gesamten Staatseinnahmen 39 Prozent.
8 40. Indirekte Steuern, Regalien und
Gebühren.
Die indirekten Steuern teilen als Steuern
deren rechtliche Eigenschaften überhaupt, so daß
alle allgemeinen Erörterungen über die direkten
Steuern hier zu wiederholen sind: Als indirekt
werden sie im Anschlusse an die ältere Volks-
wirtschaftslehre bezeichnet, weil sie das Vermögen
des einzelnen Steuerpflichtigen nur auf Umwegen
durch Besteuerung des Verbrauchs und gewisser
Rechtsgeschäfte treffen. Die wichtigsten in-
direkten Steuern werden jetzt vom Reiche in An-
epruch genommen, dem Einzelstaate bleibt nur
eine kleine Nachlese. Für Baden kommen in Be-
tracht Weinsteuer, Biersteuer, Fleischsteuer und
Liegenschafts-, Erbschafts- und Schenkungsakzise.
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