Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Baden.

161 
Selbstverwaltung durch ihre Organe. Aus der 
Wahl der selbständigen Männer von wenigstens 
25 Jahren, die nicht aus besonderen Gründen aus- 
geschlossen sind, werden Gemeindevertreter in 
der Zahl von 20 bis 80 gewählt. Sie bilden mit 
den Mitgliedern des Kirchengemeinderates die 
Kirchengemeindeversammlung. Diese hat die 
Wahl der Kirchenältesten vorzunehmen, bei der 
Besetzung der Pfarrstellen im gesetzlichen Um- 
fange und bei der Vermögensverwaltung mitzu- 
wirken. Der Kirchengemeinderat besteht aus den 
ein Pfarramt verwaltenden Geistlichen und den 
Kirchenältesten. Er hat die Sorge für das Wohl 
der Gemeinde und die Verwaltung ihrer Ange- 
legenheiten. 
Die Pfarreien werden, soweit das Patronat 
nicht Platz greift, derart besetzt, daß der Ober- 
kirchenrat von den Bewerbern drei auswählt und 
mit Genehmigung des Großherzogs der Gemeinde 
nennt. Der Kirchengemeinderat wählt daraus 
einen, der dem Großherzoge präsentiert und von 
ihm zum Pfarrer ernannt wird. 
Die Kirchengemeinden einer Diözese bilden 
eine Diözesangemeinde mit einer Diözesansynode. 
Auf dieser sind sämtliche ein Pfarramt verwalten- 
den Geistlichen und eine gleiche Anzahl von 
Kirchenältesten, die von den Kirchengemeinderäten 
auf zwei Jahre gewählt werden, vertreten. Den 
Vorsitz führt der Dekan, der von der Synode aus 
ihren geistlichen Mitgliedern auf sechs Jahre 
unter Bestätigung des Oberkirchenrates gewählt 
wird. Außerdem wählt die Synode zwei geistliche 
und zwei weltliche Mitglieder, die mit dem Dekane 
den Diözesanausschuß bilden. Die Diözesansynode, 
welche sich alljährlich versammelt, hat die aus 
dem kirchlichen und sittlichen Zustande der 
Diözese sich ergebenden Anordnungen zu treffen. 
Bornhuk, Baden. 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.