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Herrschaftserwerbung, nicht durch das Recht bestimmten Eigenschaft
jedes regierenden Monarchen macht, sodaß seine Lehre
von dem Legitimitätsprincip in ihrem innersten Kerne die
Lehre von der Alleinberechtigung des fait accompli auf
Grund der in ihm zu Tage tretenden göttlichen Fügung
verbirgt.
Brockhaus, Legitimitätsprincip. 12