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1. Rechtzeitig und dann energisch mit der Ausrottung vor-
gehen, ehe das Unkraut zu sehr überhand nimmt und wuchern kann.
2. Alles Unkraut vor seiner Samenreife entfernen.
Die Vertilgungsmittel sind so mannigfach, daß nur das Allgemeine
hier angeführt werden kann: Alles Unkraut, was sich durch Wurzel-
brut und Ausschläge verjüngt, soll man nicht abschneiden, sondern —
womöglich mit allen Wurzeln — ausroden lassen; alles Unkraut, was
sich nur durch Samenabfall verbreitet, soll man, je nach dem Kultur-
zustande der Fläche, abmähen oder absicheln lassen und zwar jedesmal
vor der Reife seines Samens. Wenn Farrenkraut lästig wird,
so köpfe man dasselbe im Frühjahre mehrmals, bevor es die Blätter
entfaltet hat. Brombeeren bewältigt man am schnellsten durch Nieder-
legen und Uebererden.
Beiden Unkrautarten gemeinsam ist die Vertilgung durch Feuer,
das sog. Ueberlandbrennen, wodurch man Entfernung des Unkrauts
und gleichzeitige Aschendüngung bewirkt. Das Nähere darüber siehe
Waldbau § 134.
Die größte Aufmerksamkeit gegen Unkrautwuchs ist in feuchtwarmen
Sommern nöthig und muß man dann besonders rechtzeitig und energisch
in seiner Vertilgung sein. Der Graswuchs, der leider auf den Kultur-
flächen häufiger noch Gegenstand der forstlichen Nebennutzung ist, wird
dadurch schädlich, daß er durch tiefe Bewurzelung und seine vielspitzige
Oberfläche, die die Verdunstung befördert, den Boden aussaugt und
austrocknet, auch den Boden durch die Verfilzung seiner Wurzeln und
dadurch bedingte Befestigung seiner Oberfläche gegen Luft und Feuchtig-
keit abschließt, sowie die Frostgefahr befördert. Wird nun das Gras,
das sonst durch seine Verwesung einen Theil der entnommenen Nähr-
kräfte dem Boden durch Humusbildung wieder zuführen würde, genutzt
und entfernt, so kann eine den Kulturpflanzen schädliche Entkräftung des
Bodens nicht ausbleiben. Nur die besten und die guten Bodenarten
gestatten neben der Holznutzung eine gleichzeitige kürzere Grasnutzung.
Dazu kommt, daß bei der Nutzung des Grases, die nur durch Sicheln, nie
durch Abmähen stattfinden sollte, häufig Holzpflanzen beschädigt werden.
In welcher Weise die schädlichen und verdämmenden Weichhölzer
entfernt werden, kehrt die Waldpflege resp. der Waldbau bei Besprechung
der Ausläuterungen und Durchforstungen (§8 167 u. ff.).
Schließlich werden aus dem Pflanzenreiche noch unzählige, häufig