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Culturvolks nicht zur Basis einer Theokratie gemacht werden
kann, in welcher der Souverän seine Herrschaft ungestraft auf
eine nur durch Gottes Gebot beschränkte, über allen mensch-
lichen Satzungen erhabene und deshalb einer Beschränkung
durch diese schlechterdings entzogene Vollmacht Gottes zurück-
führen dürfe; lediglich und ausschließlich als ein Glied der
irdischen Rechtsordnung, als ein Product der nationalen Rechts-
bildung haben die Engländer ihr Königthum auffassen wollen.
Kein Recht sollte diesem deshalb zustehen, weil die Könige
anderer Länder und wären es auch die jüdischen oder die rö-
mischen gewesen, ein solches besessen 1); der unverantwortliche
König sollte nicht den über den Gesetzen stehenden, sondern
nur den im Falle der Gesetzesverletzung straflosen König
bedeuten.
1) Blackstone (Commentaries on the laws of England, I, 192)
sagt bei Gelegenheit seiner Polemik gegen die Annahme eines jus di-
vinum der englischen Könige mit unzweideutiger Jronie: „When our
kings have the same warrant as they (David and Jehu) had, whe-
ther it be to sit upon the throne of their fathers or to destroy
the house of the preceding sovereign, they will then and not be-
fore possess the crown of England by a right like theirs, imme--
diately derived from heaven“, und fügt dem bei: „The hereditary
right (to the throne), which the laws of England acknowledge,
owes its origin to the founders of our constitution and to them
only. It has no relation to nor depends upon the civil laws of
the Jews, the Greeks, the Romans or any other nation upon earth:
the municipal laws of one society having no connection with or
influence upon the fundamental polity of another.“ Auch Macaulay
(ea. a. O., III, 446) sieht in der Erklärung, daß nach der Vertreibung
der Stuarts der Thron erledigt sei, und in der hierdurch gerechtfertigten
Berufung Wilhelm's von Oranien und seiner Gemahlin zur Herrschaft
die endliche und nothwendige Ausrottung der falschen und verderblichen
Meinung, that the royal prerogative was something more sublime
and holy than the fundamental laws of the realm.