Full text: Das Legitimitätsprincip.

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nischer und unlösbarer Weise mit ihren Völkern wie Väter 
mit ihren Kindern verbunden seien, daß ihnen die Fülle von 
Rechten gewährt sei, die aus dem väterlichen Verhältnisse 
selbstverständlich herfließen. 
Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, wie die Wirk- 
samkeit der Heiligen Allianz diese schon bei ihrem Abschlusse 
mehrfach laut gewordenen Befürchtungen bewahrheitete; uns 
muß es genügen, darauf hingewiesen zu haben, daß durch die 
Stiftungsurkunde des für fast ganz Europa bestimmten Bünd- 
nisses gewissermaßen vertragsmäßig in das politische Programm 
der Allianzmächte eine bestimmte Beglaubigung der monarchi- 
schen Gewalt aufgenommen worden ist, welche sich, wenngleich 
flüchtig, auch in den Berichten über die Resultate der Con- 
gresse von Laibach und Verona angedeutet findet. 
Noch klarer wie die vorgenannten Schriftsteller und in 
vollkommen bewußtem Anschlusse an die Principien der Hei- 
ligen Allianz verficht Malte-Brun) die Lehre von dem 
göttlichen Ursprunge der monarchischen Gewalt als dem wah- 
ren Inhalt der Legitimität. Ganz Europa habe, als es die 
Heilige Allianz unterzeichnet, anerkannt, daß Gott allein Sou- 
verän sei 2), und im Einklange mit diesem Satze, welcher den 
Grundgedanken der Heiligen Allianz bilde, wolle er die Lehre 
von der Legitimität entwickeln. *) 
Diese geht nach Malte-Brun's Meinung aus dem Be- 
dürfnisse der Gesetzgebung hervor, für die öffentlichen Institu- 
tionen inmitten der schwankenden Verhältnisse des politischen 
Lebens einen festen, erhabenen und geheiligten Charakter zu 
1) Traité de la légitimité (Paris 1825). 
2) Ebendas., S. 3. 
2) Ebendas., S. 5.
	        
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