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nischer und unlösbarer Weise mit ihren Völkern wie Väter
mit ihren Kindern verbunden seien, daß ihnen die Fülle von
Rechten gewährt sei, die aus dem väterlichen Verhältnisse
selbstverständlich herfließen.
Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, wie die Wirk-
samkeit der Heiligen Allianz diese schon bei ihrem Abschlusse
mehrfach laut gewordenen Befürchtungen bewahrheitete; uns
muß es genügen, darauf hingewiesen zu haben, daß durch die
Stiftungsurkunde des für fast ganz Europa bestimmten Bünd-
nisses gewissermaßen vertragsmäßig in das politische Programm
der Allianzmächte eine bestimmte Beglaubigung der monarchi-
schen Gewalt aufgenommen worden ist, welche sich, wenngleich
flüchtig, auch in den Berichten über die Resultate der Con-
gresse von Laibach und Verona angedeutet findet.
Noch klarer wie die vorgenannten Schriftsteller und in
vollkommen bewußtem Anschlusse an die Principien der Hei-
ligen Allianz verficht Malte-Brun) die Lehre von dem
göttlichen Ursprunge der monarchischen Gewalt als dem wah-
ren Inhalt der Legitimität. Ganz Europa habe, als es die
Heilige Allianz unterzeichnet, anerkannt, daß Gott allein Sou-
verän sei 2), und im Einklange mit diesem Satze, welcher den
Grundgedanken der Heiligen Allianz bilde, wolle er die Lehre
von der Legitimität entwickeln. *)
Diese geht nach Malte-Brun's Meinung aus dem Be-
dürfnisse der Gesetzgebung hervor, für die öffentlichen Institu-
tionen inmitten der schwankenden Verhältnisse des politischen
Lebens einen festen, erhabenen und geheiligten Charakter zu
1) Traité de la légitimité (Paris 1825).
2) Ebendas., S. 3.
2) Ebendas., S. 5.