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Bestandtheile der Gesellschaft berücksichtigenden Repräsentativ-
verfassung trotz seines Widerspruchs gegen diesen Ausdruck das
Wort redet und nur den „Ministerialismus“ an den verschie-
densten Stellen seines Buches mit höchstem Eifer bekämpft ½),
weil er der Centralisation diene, dann aber auch zu einem
fortwährenden die Legitimität der staatlichen Institutionen ge-
fährdenden Wechsel in den obersten Verwaltungsstellen des
Landes führe, so ist auch de Maistre weit davon entfernt, die
Errichtung einer despotischen Monarchie zu wünschen; er hat
die Mitwirkung der Stände bei Gesetzgebung und Steuer-
verwilligung ) sowie die Unabhängigkeit des Richteramts
verlangt. 2)
Aber alle diese liberalen Zugeständnisse wurden durch die
Lehre von dem übernatürlichen Ursprunge des Herrscherrechts
illusorisch gemacht. Die Fürsten, denen de Maistre sogar
einen von dem aller übrigen Menschen verschiedenen, höher
und kräftiger organisirten Körper, eine jede hartnäckige Oppo=
sition ausschließende geistige Erleuchtung zuspricht, ja welche
er als die Schöpfer ihrer Völker feiert, wurden durch die Zu-
rückführung ihrer Gewalt auf eine göttliche Verleihung der-
selben weit über den Staat hinausgehoben und auf einen
Iselirschemel außerhalb der Rechtsordnung gesetzt, auf welchen
die Wirkung eines irdischen Gesetzes sich um so weniger er-
strecken konnte, als die Lehre von der göttlichen Sanction alles
Vorhandenen nicht in gleichmäßiger Weise auf alle Lebens-
verhältnisse angewendet wurde, sondern nur der höchsten staat-
lichen Institution zugute kam, d. h. nur ihr einen heiligen
) Malte-Brun, a. a. O., XIII, XVIII, 147—151.
2) Sybel, a. a. O., S. 200.
:) De Maistre, Vom Papste, II, 114.