Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Bestandtheile der Gesellschaft berücksichtigenden Repräsentativ- 
verfassung trotz seines Widerspruchs gegen diesen Ausdruck das 
Wort redet und nur den „Ministerialismus“ an den verschie- 
densten Stellen seines Buches mit höchstem Eifer bekämpft ½), 
weil er der Centralisation diene, dann aber auch zu einem 
fortwährenden die Legitimität der staatlichen Institutionen ge- 
fährdenden Wechsel in den obersten Verwaltungsstellen des 
Landes führe, so ist auch de Maistre weit davon entfernt, die 
Errichtung einer despotischen Monarchie zu wünschen; er hat 
die Mitwirkung der Stände bei Gesetzgebung und Steuer- 
verwilligung ) sowie die Unabhängigkeit des Richteramts 
verlangt. 2) 
Aber alle diese liberalen Zugeständnisse wurden durch die 
Lehre von dem übernatürlichen Ursprunge des Herrscherrechts 
illusorisch gemacht. Die Fürsten, denen de Maistre sogar 
einen von dem aller übrigen Menschen verschiedenen, höher 
und kräftiger organisirten Körper, eine jede hartnäckige Oppo= 
sition ausschließende geistige Erleuchtung zuspricht, ja welche 
er als die Schöpfer ihrer Völker feiert, wurden durch die Zu- 
rückführung ihrer Gewalt auf eine göttliche Verleihung der- 
selben weit über den Staat hinausgehoben und auf einen 
Iselirschemel außerhalb der Rechtsordnung gesetzt, auf welchen 
die Wirkung eines irdischen Gesetzes sich um so weniger er- 
strecken konnte, als die Lehre von der göttlichen Sanction alles 
Vorhandenen nicht in gleichmäßiger Weise auf alle Lebens- 
verhältnisse angewendet wurde, sondern nur der höchsten staat- 
lichen Institution zugute kam, d. h. nur ihr einen heiligen 
) Malte-Brun, a. a. O., XIII, XVIII, 147—151. 
2) Sybel, a. a. O., S. 200. 
:) De Maistre, Vom Papste, II, 114.
	        
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