Full text: Das Legitimitätsprincip.

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machte, so ist die innige Verbindung Haller'scher Lehren mit 
dem von der Heiligen Allianz vertretenen Legitimitätsprincip 
begreiflich; auch diese theilte den Abscheu gegen alle modernen 
Constitutionen, auch sie erkannte die Verbindlichkeit keines Eides 
an, welcher auf eine durch Revolutionen oder sonstige Volks- 
bewegungen veranlaßte Verfassung vom Fürsten geleistet wor- 
den, und hat in den Königen von Neapel und Spanien bis 
zur Nichtswürdigkeit getreue Anhänger gefunden. Auch die 
Vertreter des Legitimitätsprincips flossen, wie die amtlichen 
Mittheilungen über den Laibacher und Veroneser Congreß be- 
weisen, von Frömmigkeit und Wohlwollen gegen die Mensch- 
heit und insbesondere gegen die durch moderne Verfassungen 
in ihrem Glücke bedrohten Völker über, und waren so theils 
Nachahmer, theils vielleicht auch Musterbilder des verworrenen 
und verbitterten berner Patriciers, der in seinem glühenden 
Hasse und in seiner rasenden Verblendung gegen jede Idee 
der Französischen Revolution vergaß, daß er die Revolution 
vertheidigte, da er die Herrschaft der Gewalt vertrat, daß er 
das Recht umstieß, da er durch die Berufung auf Gottes 
Ordnung über die Nothwendigkeit wirklicher Verfassungsgesetze 
hinwegzukommen trachtete und so schließlich, wie Hegel richtig 
bemerkt 1), gegen seinen eigenen Willen beweist, daß es Gottes 
Ordnung sei, nach welcher der Geier das unschuldige Lamm 
zerfleische.) 
Zwar hat Haller den Versuch gemacht, auch dem Fürsten 
Schranken zu setzen; er erklärt die Beobachtung und beständige 
Einschärfung des natürlichen Pflichtgesetzes von seiten der 
Unterthanen und eine auf dieses gegründete Gehorsamsweige- 
1) Philosophie des Rechts, herausgegeben von E. Gans, S. 317. 
2) Restauration der Staatswissenschaften, I, 381. 
Brockhaus, Legitimitätsprincip. 9
	        
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