Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Napoleon selbst den Bestand seines Reichs, erweiterte dessen 
Grenzen ohne Rücksicht auf die entgegenstehenden Rechte seiner 
Bundesgenossen, seiner Verwandten, und versetzte sogar Monar- 
chen, die er selbst erst gemacht, von einem Throne auf den andern. 
So gab er seinen Vasallenfürsten weder die Macht, noch 
die Zeit, zu ihren Völkern in jenes innige, durch eine ge- 
meinsam verlebte Geschichte geweihte Verhältniß zu treten, 
in welchem die alten Dynastien Europas zu ihren Völkern 
standen oder doch stehen konnten. Mochten die Fürsten, 
welche ihre Krone aus Napoleon's Händen empfingen, auch 
noch so viel von dem überlebten Wuste des mittelalterlichen 
Staatswesens beseitigen, in den alten Fürsten, deren Recht 
das Volk als etwas Selbstverständliches hingenommen hatte, 
weil der Ursprung desselben außerhalb seiner Erinnerung lag, 
hatte doch die nationale und staatliche Existenz gegipfelt. In 
ihnen war die Unabhängigkeit des Staats dem Auslande gegen- 
über zur Erscheinung gekommen; sie waren die Träger eines 
Völkerrechts gewesen, welches die Selbständigkeit der staatlich 
geeinten Völker zur ersten Voraussetzung hatte. Dagegen er- 
schienen die von Napoleon geschaffenen Könige, Großherzoge 
und Herzoge nur als Würdenträger des Kaiserreichs, der völ- 
kerrechtlichen Souveränetät entkleidet, als absetzbare Beamte 
eines europäischen Dictators, der mit immer wachsendem Be- 
wußtsein sich von der frühern Ordnung Europas lossagte, der 
ohne Schonung und Rücksicht dem deutlicher und deutlicher 
erkennbaren Ziele einer Universalmonarchie zustrebte und die 
Rechtfertigung seiner phantastischen Plane in Karl's des Großen 
kurzer Weltherrschaft fand. 1) 
1) Leckie, De Péquilibre du pouvoir en Europe, traduit de 
Anglais, S. 37. Gervinus, a. a. O., I, 6.
	        
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