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die Theorie von dem monarchischen Princip wirksam. Dort
fehlte wol dem Princip der gleiche Name; vertreten wurde
es aber nichtsdestoweniger überall, wo von der Nothwendigkeit
und dem festen Willen des Herrschers, die legitimen Sou—
veränetätsrechte ungeschmälert aufrecht zu erhalten, gesprochen
wurde.
Doch konnte das monarchische Princip in den südeuro-
päischen Verfassungswirren nicht die gleiche Ausbildung wie
in Deutschland erhalten, weil einmal dort das Bestreben, die
Repräsentativverfassungen überhaupt zu beseitigen, wo solche
bestanden, beziehentlich sie da, wo sie noch nicht vorhanden,
auch gar nicht ins Leben zu führen, klarer als in Deutschland
vorlag, wo sich die Fürsten zur Einführung constitutioneller
Ordnungen in vertragsmäßiger Weise verpflichtet hatten und
nun mit dieser Verpflichtung dadurch abzufinden suchten, daß
sie den Landständen die Rolle einer für das Volk unin-
teressanten, für den Staat durchaus überflüssigen Bejahungs-
maschine zu geben bestrebt waren; dann aber, weil in den
südeuropäischen Staaten, besonders in der spanischen Cortes-
verfassung, das monarchische Princip im eigentlichen Sinne
des Wortes zweifellos verletzt war, sodaß es nicht eben der
Sophistik bedurfte, um den Widerspruch zu beweisen, in
welchem viele Satzungen dieser Verfassung mit dem Wesen
der Monarchie standen, der ursprüngliche, einfachere Sinn
des monarchischen Princips sonach genügte, um letzteres den
neugeschaffenen Verfassungen gegenüber zu verwenden.