Full text: Das Legitimitätsprincip.

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die Theorie von dem monarchischen Princip wirksam. Dort 
fehlte wol dem Princip der gleiche Name; vertreten wurde 
es aber nichtsdestoweniger überall, wo von der Nothwendigkeit 
und dem festen Willen des Herrschers, die legitimen Sou— 
veränetätsrechte ungeschmälert aufrecht zu erhalten, gesprochen 
wurde. 
Doch konnte das monarchische Princip in den südeuro- 
päischen Verfassungswirren nicht die gleiche Ausbildung wie 
in Deutschland erhalten, weil einmal dort das Bestreben, die 
Repräsentativverfassungen überhaupt zu beseitigen, wo solche 
bestanden, beziehentlich sie da, wo sie noch nicht vorhanden, 
auch gar nicht ins Leben zu führen, klarer als in Deutschland 
vorlag, wo sich die Fürsten zur Einführung constitutioneller 
Ordnungen in vertragsmäßiger Weise verpflichtet hatten und 
nun mit dieser Verpflichtung dadurch abzufinden suchten, daß 
sie den Landständen die Rolle einer für das Volk unin- 
teressanten, für den Staat durchaus überflüssigen Bejahungs- 
maschine zu geben bestrebt waren; dann aber, weil in den 
südeuropäischen Staaten, besonders in der spanischen Cortes- 
verfassung, das monarchische Princip im eigentlichen Sinne 
des Wortes zweifellos verletzt war, sodaß es nicht eben der 
Sophistik bedurfte, um den Widerspruch zu beweisen, in 
welchem viele Satzungen dieser Verfassung mit dem Wesen 
der Monarchie standen, der ursprüngliche, einfachere Sinn 
des monarchischen Princips sonach genügte, um letzteres den 
neugeschaffenen Verfassungen gegenüber zu verwenden.
	        
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