Full text: Das Legitimitätsprincip.

162 
Stahl ist daher besonders in Preußen die conservative Partei 
bemüht gewesen, die Lehre von der göttlichen Einsetzung der 
Herrscher und dem monarchischen Princip in dem von Stahl 
vertretenen Umfange zur eigentlichen Richtschnur ihres Han- 
delns zu machen und den modernen Staat in eine halb mittel- 
alterliche, halb jüdische Theokratie umzuwandeln. 
So können denn auch wir uns nicht entschlagen, auf eine 
Legitimitätstheorie Bezug zu nehmen, der zwar der völker- 
rechtliche Zweck, die Anfrechthaltung der europäischen Ordnung, 
vollständig fehlt, die aber dafür, wenn auch keineswegs ein 
folgerichtiges, so doch ein sorgfältig ausgeführtes Bild des 
Königthums von Gottes Gnaden ist. Stahl hat dem Legi- 
timitätsbegriff zwar nicht einen neuen Inhalt gegeben, viel- 
mehr erinnern viele seiner Behauptungen und Beweise an die 
französischen Verfechter derselben Theorie, besonders an Bonald; 
aber seine Darstellung dieser politischen Doctrin ist in höherm 
Grade für das öffentliche Leben Deutschlands wichtig geworden 
als de Maistre's und Bonald's Lehren für Frankreich, da die 
Genannten sich nicht damit begnügten, die göttliche Einsetzung 
der königlichen Würde als den letzten Rechtsgrund ihres Vor- 
handenseins zu behaupten, sondern dies auch äußerlich durch 
die unmögliche Forderung einer Unterordnung aller katholischen 
Staaten unter den Papst zur Erscheinung bringen wollten. 
Stahl dagegen hat sich begnügt, für den Staat die Anerken- 
nung seines göttlichen Ursprungs, insbesondere des göttlichen 
Ursprungs der monarchischen Gewalt in und über demselben 
zu fordern, nicht aber versucht, das Legitimitätsprincip zu einer 
völkerrechtlich garantirten Rechtsordnung, wie Talleyrand, oder 
zu einem christlichen Weltbunde oder Staatenstaate, wie die 
Heilige Allianz und ihre Anhänger, zu erweitern. 
Stahl geht aus von der göttlichen Institution des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.