Full text: Das Legitimitätsprincip.

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cipien der modernen Verfassungsurkunden, besonders der seit 
dem Jahre 1848 entstandenen, eine grundsätzliche Rechtferti- 
gung in dem conservativen Princip, welches von jedem staat- 
lichen Fortschritte verlange, daß er nur die überkommene 
Verfassung als das fortzubildende Subject betrachte und so 
zwar nicht unterbleibe, aber doch nur auf dem Wege der con- 
tinuirlichen, geschichtlichen Entwickelung erfolgen solle. 1) 
Viele von Stahl's Sätzen aber entbehren jeder Grund- 
lage, sowol eines sichern juristischen als eines klar gefaßten 
politischen Princips und sind nichts anderes als die Zeugnisse 
eines tiefen innern Widerwillens gegen die liberalen Tendenzen 
der Neuzeit, eines Widerwillens, der wol an vielen Stellen 
durch die Macht des logischen und juristischen Denkens unter- 
drückt und gefesselt wird, an andern Stellen aber desto offener 
zu Tage tritt und dann regelmäßig die Lebenskraft derjenigen 
Institute angreift, welche Stahl selbst als absolute Anforde- 
rungen oder Vorzüge der Verfassungen preist. 
Am deutlichsten tritt uns dies in dem dem monarchischen 
Princip gewidmeten Abschnitt seines Werkes entgegen. 2) Hier 
arbeitet Stahl mit dem ganzen Rüstzeug seiner Sophistik, um 
die constitutionelle Verfassungsform, die er so klar vertreten 
und als so nothwendig für den Staat geschildert hat, beinahe 
illusorisch zu machen und das legitime Königthum schließlich 
doch auf den Platz zu stellen, auf welchen Gentz es durch sein 
monarchisches Princip und die mit diesem allein verträglichen 
altlandständischen Verfassungen heben wollte. 
Zwar hat Stahl es verschmäht, durch Verdrehung der 
geschichtlichen Wahrheit die ständische und die Repräsentativ-- 
1) Stahl, a 
. a. O., S. 227. 
2) Ebendas., S. 37 
2.
	        
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