Full text: Das Legitimitätsprincip.

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gegenüber geltend gemachten Ansprüche gewähren. Einmal ist 
der Begriff des europäischen Gleichgewichts stets ein außer- 
ordentlich schwankender gewesen und hat der Kraft wie der 
Schwäche zu jeder Zeit die Gründe und Gegengründe bei einer 
Veränderung des europäischen Staatensystems geliefert. Dann 
aber konnte, selbst abgesehen von dem unsichern Inhalte der 
Lehre von dem europäischen Gleichgewichte, die Durchführung 
der zur Herstellung eines solchen nöthigen Anordnungen keine 
Rücksicht auf die entgegenstehenden dynastischen Rechte und 
nationalen Ansprüche nehmen; die von Napoleon geübte Ver- 
gewaltigung der Fürsten und Völker hätte somit von neuem 
beginnen müssen: Europa hätte wol den Herrn, nicht aber 
die Art der Herrschaft gewechselt. 
Den Entschluß endlich, Europa nach den Forderungen 
und Interessen der großen Culturvölker selbst ohne Rücksicht 
auf die Throne einzelner Fürstengeschlechter zu ordnen, hatten 
nur wenige Staatsmänner zu fassen vermocht, aber auch 
dadurch bei der großen Unklarheit und Verschwommenheit 
der nationalen Ziele jener Zeit keinen festen Gesichtspunkt 
gewonnen. 
Einen vollständig klaren Standpunkt nahm nur Talley- 
rand ein, als er die definitive Beendigung der Revolution 
forderte, und erklärte, eine solche könne lediglich in der Ver- 
nichtung aller durch die vorhergehende Revolution zur Ent- 
stehung gekommenen Dynastien und in der Wiedereinsetzung, 
beziehentlich Erhaltung der alten legitimen Fürstenhäuser er- 
blickt werden. Er verlangte, daß jedes „legitime Recht“ 
heilig gehalten werden solle 1), und folgerte die Verpflichtung 
1) Note Talleyrand's an Metternich, d. d. Wien, 19. Dec. 1814
	        
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