Full text: Das Legitimitätsprincip.

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wissen Englands und Napoleon's beweisen wollten, waren gar 
keine Beispiele für die vollständige Vernichtung des feindlichen 
Staats, die debellatio, wie sie doch hinsichtlich Sachsens 
zweifellos bestand. 
Vielmehr betraf das eine der gegen die theoretischen 
Grundlagen der preußischen Forderung angeführten Beispiele 
die von England angefochtene Abtretung Hannovers von seiten 
Frankreichs an Preußen. 1) Letzteres hatte sich hierbei zwar 
selbst, um die definitive Besitzuahme Hannovers zu rechtfer- 
tigen, auf das Eroberungsrecht berufen, kraft dessen dem 
Kaiser von Frankreich die deutschen Staaten des Kurhauses 
Braunschweig „Zuständig“ gewesen seien 2); aber England war 
durch die Occupation Hannovers gar nicht in den Zustand 
der debellatio gebracht worden, und der Kurfürst von Han- 
nover war als König von England nach wie vor in dem Zu- 
stande eines widerstandsfähigen Souveräns mit allen Rechten 
eines solchen, somit also auch mit dem Rechte wie der Macht 
zu fernerer völkerrechtlicher Selbsthülfe gegen diesen Gewaltact 
geblieben. 
Ebenso wenig war die Abtretung der ursprünglich fran- 
zösischen, seit dem 3. Febr. 1810 von England occupirten Insel 
Guadeloupe von seiten Englands an Schweden (3. März 1813), 
welche einen Protest Napoleon's gegen diese rechtsungültige 
Handlung hervorgerufen, ein passendes Beispiel gegen das 
von Preußen über einen debellirten Staat geltend gemachte 
Eroberungsrecht; denn Napoleon war damals noch der wirk- 
liche Souverän Frankreichs; es handelte sich hierbei also nur 
um die Eroberung einer Frankreich zugehörigen Insel, welche 
1) Vergl. Häusser, Deutsche Geschichte, 3. Aufl., II, 676. 
2) Manifest vom 1. April 1806; Hänsser, a. a. O.
	        
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