XIII.
Die Heilung der Msurpation durch inter-
nationale Anerkennung.
Obgleich es in der Erbmonarchie nur Eine Legitimität
und nur Eine Legitimation der Illegitimität geben kann, so ist
die Meinung doch weit verbreitet, daß die Anerkennung von
seiten der auswärtigen, besonders der Großmächte, die Usur-
pation legitimiren könne. Auch läßt sich nicht leugnen, daß
die großen internationalen Friedensschlüsse seit dem 17. Jahr-
hundert, ferner die Lehre von dem europäischen Gleichgewicht,
besonders aber die Geschichte seit dem Sturze Napoleon's den
Glauben an die Richtigkeit einer solchen Meinung zu recht-
fertigen scheinen. Der Wiener Congreß hatte zwar behauptet,
die Herrschaftsberechtigung der europäischen Fürsten ruhe auf
ihrer Legitimität; aber in Wahrheit galten die Fürsten doch
nur deshalb für legitim und herrschaftsberechtigt, weil sie vom
Wiener Congreß dafür erklärt worden waren. Es war also
thatsächlich die internationale Anerkennung gewesen, welche der
neuen Ordnung Europas trotz der vielen in ihr enthaltenen
Rechtsverletzungen den Charakter der Legitimität verlieh. Dann
hat die neuere Zeit mehrere Beispiele dafür geliefert, wie
werthvoll die Anerkennung des Auslandes einem Usurpator