Full text: Das Legitimitätsprincip.

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kann auch die stillschweigende Anerkennung keine solche Wirkung 
ausüben. Aber die erst im Verlaufe der Zeit aus concludenten 
Handlungen des Volks ersichtliche Anerkennung der Usurpation 
könnte doch als die Bildung eines Gewohnheitsrechts auf- 
gefaßt werden, welches die durch den Usurpator vollzogene 
illegitime Neuerung zum festen Verfassungssatze erhebt und 
auf diese Weise den Verstoß gegen das ältere historische Recht 
legitimirt. Auch scheint diese Auffassung der stillschweigenden 
Anerkennung neuerdings einen Anhänger in Brie gefunden 
zu haben. 1) 
Nun steht es zweifellos fest, daß Verfassungen durch Ge- 
wohnheitsrecht erzeugt und verändert werden können: die ganze 
englische Verfassung beruhte ursprünglich auf altem Gewohn- 
heitsrecht, und die einzelnen englischen Verfassungsgesetze von 
der Magna-Charta an sind, wie bekannt, in der überwiegenden 
Mehrzahl nur declaratorische Statuten, in welchen das von 
den Königen in Zweifel gezogene oder angegriffene Gewohn- 
heitsrecht schriftlich festgestellt, erläutert und durch einzelne neu 
hinzugefügte Garantien gesichert worden ist. Ebenso hat die 
deutsche Reichsverfassung ihren Grundcharakter wie ihre Aus- 
bildung zum weitaus größten Theile durch Gewehnheitsrecht 
empfangen. Ueberhaupt stammten die Grundzüge der meisten 
Verfassungen bis zu der Einführung der modernen Repräsen- 
tativverfassungen durchgehends aus altem Gewohnheitsrecht her; 
ist doch die ganze Entwickelung des Lehnswesens, die hiermit 
zusammenhängende Bildung reichs= und landständischer Ver- 
sammlungen, die ganze gesellschaftliche Gliederung und Stände- 
theilung des Mittelalters ein unzweifelhaftes Product gewohn- 
heitsrechtlicher Bildung. 2) 
1) Brie, a. a. O., S. 65—67. 
:) Vxgl. Puchta, Gewohnheitsrecht, II, 225 fg.
	        
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