Full text: Das Legitimitätsprincip.

XV. 
Die Legitimität und der Besit der 
Staatsgewalt. 
  
Aus den vorstehenden Erörterungen ergibt sich abermals, 
daß ein illegitimer Monarch nur durch Verzicht der legitimen 
Dynastie legitimirt werden kann und daß die Wirkung aller 
andern von der Wissenschaft aufgestellten Legitimationsweisen 
nur die Herstellung einer thatsächlichen Weihe, eines rein 
factischen Ansehens, nicht aber die endliche Erwerbung staats- 
rechtlicher Rechtmäßigkeit von seiten des illegitimen Herrschers 
ist. Damit werden wir wiederum zu der bereits aufgeworfenen 
Frage nach dem Rechtsgrunde der Herrschaft derjenigen illegi- 
timen Dynastien gedrängt, welche sich auf keine Legitimirung 
von seiten des legitimen Herrscherhauses berufen können. Wenn 
das Recht die Grundlage ihres Bestehens nicht ist, sollen sie 
deshalb überhaupt rechtlos oder nur proviforischen Schutzes 
theilhaftig sein, oder existirt in Wahrheit ein anderer tieferer 
Grund, auf welchem die Herrschaftsberechtigung eines illegitimen 
Staatsherrschers ruht? Damit wirft sich aber auch von neuem 
die andere Frage auf: Was bedeutet überhaupt die Legitimität 
einer Dynastie oder eines Staats, wenn sich Staaten und 
Dynastien durch Menschenalter hindurch behaupten können, im
	        
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