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Dynastien oder wenigstens die Herrschaftsweise in einzelnen
Ländern als illegitim hätten erscheinen lassen und selbst einer
vollständigen Wiedererneuerung der alten vor der Französischen
Revolution vorhanden gewesenen Staaten, Dynastien und Ver-
fassungszuständen das Gepräge ehrwürdiger Rechtmäßigkeit
genommen haben würden, trug die neue von dem Wiener
Congresse errichtete Ordnung noch viele nicht getilgte Merkmale
der eben verflossenen Revolutions= und Kriegsperiode an sich.
Selbst Talleyrand war nicht im Stande gewesen, die
noch in der Erinnerung der Zeitgenossen lebenden Rechtsbrüche
zu ignoriren, so peinlich es ihm auch sein mochte, in seine
legitime Weltordnung ein illegitimes Verhältniß mit hinüber-
zunehmen.
Er hatte zugestehen müssen, daß eigentlich die Wieder-
herstellung Polens eine Forderung desselben Legitimitäts-
princips sei, dessen strenge und energische Anwendung auf die
sächsische und neapolitanische Frage von ihm mit so berech-
netem Eifer verfochten worden war. Allein unter gewundenen
Erklärungen hatte er die Lösung dieser Frage den drei Thei-
lungsmächten überlassen und sich mit der gerade in Polen so
schwer verletzten Legitimität dadurch abzufinden geglaubt, daß
er die Theilung Polens theils für das Vorspiel, theils für die
Ursache, ja bis zu einem gewissen Grade für die Entschuldi-
gung aller spätern Umwälzungen in Europa erklärt, dann aber
die Unschuld Frankreichs an der Theilung Polens sowie den
guten Willen seines Königs, auch Polen wieder eine berech-
tigte staatliche Existenz zu geben, hervorgehoben hatte. 1)
1) Note Talleyrand's an Metternich, 4. d. Wien, 19. Dec. 1814
(Klüber, a. a. O., VII, 51, 52): Le partage qui le (le peuplo po-
lonais) raya du nombre des nations, fut le prélude, en partie le
Brockhaus, Legitimitätsprincip. 3