Full text: Das Legitimitätsprincip.

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konnte den wiederhergestellten Weltfrieden sicherlich nicht ge- 
fährden, so schmerzlich auch das Oberhaupt der katholischen 
Kirche es empfand, daß die rechtgläubigste Großmacht mit zwei 
andersgläubigen Souveränen einen Bund geschlossen, welcher 
die Christenheit als solche ohne Rücksicht auf die Verschieden- 
heit ihrer Confessionen umfassen sollte. 1 
Daß auch der Sultan von der auf der breiten Basis 
eines verschwommenen, bekenntnißlosen Christenthums errich- 
teten Allianz ausgeschlossen blieb, durfte gleichfalls nicht als 
eine Gefahr für den Bestand der Wiener Verträge, sondern 
nur als eine Bedrohung der Türkei angesehen werden, welche 
als ein nichtchristlicher Staat sich auf keinen der in der Stif- 
tungsurkunde des heiligen Bundes verkündigten herrlichen 
Grundsätze der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit und des Frie- 
dens zu ihren Gunsten berufen konnte. 
Ueberdies mangelte unter den damaligen Fürsten und 
Staatsmännern jede Persönlichkeit, welcher aggressive Ten- 
denzen gegen die zu Wien festgestellten Vereinbarungen hät- 
ten zugetraut werden können. Die eben erst beendigte, mehr 
als zwanzigjährige Kriegsperiode — in welcher so mancher legi- 
time Fürst, wie Malte-Brun, der schwung= und phrasenvolle 
Lobredner des Legitimitätsprincips, von der Königin Luise von 
Preußen sagt, sein Brot mit Thränen gegessen 2) — hatte „den 
Frieden um jeden Preis, die Ruhe unter aller Bedingung“ 5) 
zum ersten Ziele der continentalen Politik gemacht. Auch fehlte 
nach Napoleon's Sturze in allen Staaten des Festlandes die 
schöpferische Kraft, welche von selbst zu Thaten drängt: „die 
) v. Bernhardi, a. a. O., I, 492, 493, 496. 
:) Malte-Brun, Traité de la Egitimité (Paris 1825), S. 120. 
3) Gervinus, a. a. O., I, 321.
	        
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