Full text: Das Legitimitätsprincip.

V. 
Das Legitimitätsprincip im Kampfe mit der 
Revolution. 
  
Mit der Veränderung seines Gegensatzes mußte auch das 
Legitimitätsprincip selbst sich verändern. Ursprünglich sollte 
es nur die ausschließliche Herrschaftsberechtigung der histori- 
schen, überliefert -rechtmäßigen Dynastien und die ausschließliche 
Existenzberechtigung der alten, in einem langen geschichtlichen 
Bildungsprocesse entstandenen Staaten bedeuten. Auf einer 
weitern Stufe seiner Entwickelung sollte es die Rechtfertigung 
und deshalb auch der Schutz der vertragsmäßigen Neuordnung 
Europas und aller in derselben anerkannten Dynastien und 
Staaten sein. Jetzt aber, wo kein Eroberer drohend den legi- 
timen Dynastien gegenüberstand und unmittelbar auf ihre Ver- 
nichtung ausging, sondern wo das Streben nach bürgerlicher 
und politischer Freiheit zunächst nur den alten Machtumfang 
der monarchischen Gewalt zu beschränken und desbalb diese 
Gewalt selbst aus einem Rechte des Volks abzuleiten ver- 
suchte, jetzt hätte das Legitimitätsprincip, wenn es sich selbst 
treu bleiben wollte, nur mit der Verneinung der Volks- 
souveränetät als der angeblichen Quelle der monarchischen 
Gewalt antworten dürfen.
	        
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