Full text: Das Legitimitätsprincip.

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ihrer Politik, der Ausgangs= und der Endpunkt aller ihrer 
Entschlüsse sei: dasjenige zu erhalten, was in recht- 
licher Weise begründet worden. 1) Diese Ziele hätten 
die Mächte bei ihrer in Laibach beschlossenen und Oesterreich 
übertragenen Intervention in Italien geleitet: sie hätten sich 
hierbei nur die Aufgabe gestellt, die legitimen Regierungen?) 
in der freien Ausübung ihrer legitimen Autorität 3) zu 
schützen. Sonach sei die Unabhängigkeit der Staaten durch 
die Congreßbeschlüsse nicht gefährdet: lediglich auf die Be- 
festigung des Friedens, auf die Consolidation der europêischen 
Ordnung sei das Bestreben der Allianzmächte gerichtet. ) 
Fern sei es von den verbündeten Monarchen, die Menschheit 
zu einem Zustande der Stagnation verurtheilen zu wollen: sie 
würden wirkliche Verbesserungen, nützliche oder nothwendige 
Aenderungen in der Gesetzgebung und Verwaltung der Staaten 
nicht hindern, aber zugleich unverbrüchlich daran festhalten, 
daß derartige Neuerungen nur aus dem freien Willen, 
dem wohlüberlegten und erleuchteten Entschlusse der- 
jenigen, welche Gott für die ihnen anvertraute Macht verant- 
wortlich gemacht habe, hervorgehen dürften. 5) Alles, was 
von dem Bunde der Revolutionären ausgehe, führe noth- 
wendigerweise zur Unordnung, zum Umsturze, überhaupt zu 
weniger erträglichen Zuständen, als diejenigen seien, welche 
geheilt werden sollten. Von dieser ewigen Wahrheit durch- 
1) Meyer, a. a. O., S. 287: Conserver ce qui est legalement 
établi — tel a dü étre le principe invariable de leur politique, le 
point-de-départ et I’objet final de toutes leurs résolutions. 
2) Meyer, a. a. O., S. 292, 295. 
3) Meyer, a. a. O., S. 283, 284. 
4!) Meyer, a. a. O., S. 284. 
5) Meyer, a. a. O., S. 287, 288.
	        
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