Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

Die Organisation des Staates. 65 
ordnung vom 2. Oktober 1906*. Die Verwaltung dieser An- 
gelegenheit wird aber nicht durch die Verwaltungsbehörde 
für städtische Gemeindeanstalten geführt, sondern durch be- 
sondere Behörden **). Der Charakter dieser Angelegenheiten 
als städtischer Gemeindeangelegenheiten tritt indes außer in 
der sachlichen Begrenzung auf die Stadt auch in dem Vor- 
anschlag der Verwaltungsbehörde für städtische Gemeinde- 
anstalten zutage. 
In Lübeck wird nämlich ***) alljährlich neben dem Staats- 
budget ein äußerlich von diesem vollständig getrennter „Vor- 
anschlag der Verwaltungsbehörde für städtische Gemeinde- 
anstalten“ aufgestellt, in dem zunächst die zu erwartenden 
Ausgaben und Einnahmen der oben aufgeführten Gemeinde- 
anstalten erscheinen. Ferner finden sich in ihm aber ein ge- 
mäß $ 13 des Einquartierungsstatutes aus der Kasse der Ver- 
waltungsbehörde für städtische Gemeindeanstalten zu den 
Kosten der Einquartierung zu leistender jährlicher Zuschuß 
bis zum Betrage von 6000 Mk. sowie nach den Aufgaben der 
betreffenden Behörden die Ausgaben für das Fleuerlöschwesen 
und das Begräbniswesen, und zwar nach Abzug der eigenen 
Einnahmen dieser Behörden. Betrifft dies die Einnahmen 
und Ausgaben für Gegenstände der eigentlichen Gemeinde- 
verwaltung, so trägt der Voranschlag weiter dem Umstande 
Rechnung, daß die Erfüllung wichtiger Aufgaben, die von den 
Staatsbehörden erledigt werden, im wesentlichen der Stadt 
und ihren Bewohnern zugute kommt, so zunächst die dem 
Polizeiamte unterstellte Reinigung der Straßen: deren Kosten 
*) Uber das Armenwesen siehe unten S. 126 ff. 
**) Die „Einquartierungsbehörde für die Stadt“ und die 
„Behörde für das Feuerlöschwesen“. 
***) Vgl. Verordnung, das Budget der Verwaltungsbehörde 
für städtische Gemeindeanstalten betreffend, vom 19. No- 
vember 1877, und Bekanntmachung vom 14. Januar 1893, be- 
treffend das Gesetz über das Rechnungs- und Kassenwesen 
der V. f. st. G. mit Nachtrag zu $ 4 vom 19. März 1900. 
Über einen Versuch einer Vereinigung der beiden Budgets 
vel. V. d. S. mit d. B. 1894, Drucks. N. 13 8. 5ff., wo auch 
die eschichtliche Entwicklung kurz gestreift ist. Siehe auch 
ER Fehling, Haushalt der freien und Hansestadt Lübeck 
1882..1904, Vorwort S. 2£. 
Brückner, Lübeck. d
	        
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