Full text: Der Belagerungszustand

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zusammengehalten. Jedoch sind zwei unter diesen Maßnahmen 
als wesentlich zu bezeichnen, die allerdings wieder, entweder 
beide vereint oder die eine oder die andere, in den ver- 
schiedenen Staaten zulässig sind: die Übertragung der 
  
befehlshaber und die Suspension gewisser Ver- 
fassungsbestimmungen. Unter diesen sind solche zu 
verstehen, die die Freiheit der Staatsbürger vor staatlichen 
Eingriffen sichern, nämlich Bestimmungen über die Gewähr 
leistung der persönlichen Freiheit, die Unverletzlichkeit des 
Hausrechts, die Gewährleistung des ordentlichen Richters, der 
  
  
freien Meinungsäußerung, des Versammlungsrechts, des freien 
Vereinsrechts und andere.!) Je nachdem die Übertragung der 
  
  
vollziehenden Gewalt an die Militärbehörde und die Suspension 
von verfassungsmäßigen Garantien gemeinsam eintreten kann 
oder nur letztere für sich allein zulässig ist, spricht man von 
einer Militär- oder von einer Zivildiktatur.?) 
Als dritter Hauptbestandteil des Begriffsinhalts unseres 
Rechtsinstituts, der möglicherweise sich anschließen kann, 
wird die Einrichtung von Kriegsgerichten aufgefaßt, 
deren Zuständigkeit sich hinsichtlich gewisser Verbrechen auch 
auf Zivilpersonen erstreckt.) Diese ist jedoch nur eine Folge- 
erscheinang des Übergangs der vollziehenden Gewalt an den 
Militärbefehlshaber in Verbindung mit der Suspension des 
Verfassungsgrundsatzes, .daßB niemand seinem ordentlichen 
  
ı) Über die Terminologie vgl. Stenglein, Strafr. Nebenges. 
3. Aufl. S. 456. 
») Reinach a.a 0. 5. 238 (dietature militaire, dietature civile); 
Gmelina.a.D. S. 143. 
®) Gmelin ebenda, 3, Änderung der Zuständigkeit und des Ver- 
fahrens in Strafsachen.
	        
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