Full text: Der Belagerungszustand

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die in der Hauptsache Staatsverbrechen und gemeingefährliche 
Verbrechen umfaßt. Eine wesentliche Beschränkung liegt 
weiter persönlich darin, daß das Kriegsgericht sich ans 
3 Offizieren und 2 Zivilbeamten, die von dem Vorstand des 
Zivilgerichts des Orts zu bezeichnen sind, zusammensetzt 
($ 11. Nur beim Fehlen der erforderlichen Zahl richter- 
    
  
Festung ist Ergänzung durch Mitglieder der Gemeinde- 
vertretung zulässig. Beim gänzlichen Fehlen richterlicher 
  
Zivilmitglied des Kriegsgerichts. Den Vorsitz in den Sitzungen 
der Kriegsgerichte führt ein richterlicher Beamter, der die 
als Mitglieder bestimmten Offiziere und die nicht richter- 
lichen Zivilmitglieder vereidigt. 
Das Verfahren vor den Kriegsgerichten ist durch die 
5 12—15 des Gesetzes eingehend geregelt, doch ist die 
Regelung keine erschöpfende. Die Frage, ob die Vorschriften 
der Strafprozeßordnung oder der Militärstrafgerichtsordnung 
subsidiär auch von dem Kriegsgericht des Ausnahmezustandes 
zu beobachten sind, ist zu verneinen. Das Gesetz schweigt 
darüber. Gerade aber in der Ungebundenheit an hemmende 
prozessuale Vorschriften liegt die Eigenart dieses summarischen 
Verfahrens. Auch findet die Strafprozeßordnung nach $ 3 EG. 
z. StPO. lediglich auf Strafsachen Anwendung, die vor die 
  
    
Kriegsgericht des Ausnahmezustandes nicht zu den erkennen- 
den Gerichten der Militärstrafgerichtsbarkeit nach $ 18 MStGO. 
Seine persönliche und sachliche Zuständigkeit ist auch eine 
ıı Kleinfeller bei Stenglein, Strafr, Nebengesetze 1. Aufl, S. 451; 
dagegen Stenglein ebenda 8, Aufl. 5. 462,
	        
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