Full text: Der Belagerungszustand

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Geren die Anordnungen des Öberbefehlshabers ist der 
Beschwerdeweg an das Gesamtministerium offen. 
Im übrigen können die Bestimmungen der Gesetze bezw. 
der Verfassungsurkunde über Gerichtsstand, Verhaftung, Haus- 
suchung, Briefgeheimnis, Presse, Vereins- und Versammlungs 
recht zeitweise außer Kraft gesetzt werden. 
Im Fall der Suspension der Bestimmung über den 
Gerichtsstand kann der Oberbefehlshaber das Standrecht 
proklamieren und dessen sachliche Zuständigkeit durch öffent- 
liche Bekanntmachung bestimmen (5 14). Das Standgericht 
besteht aus einem Auditeur und einer gleichen Anzahl von 
Offizieren und richterlichen Zivilbeamten, mindestens 5 Per- 
SONEN. 
In beschränktem Umfange sind auch hier Vorschriften 
über das Verfahren gegeben. 
  
  
3. Baden. 
ze v. 29.1.1851 über Kriegszustand und Standrecht 
    
(ieset 
(RegBl. 1851 S. 39). 
Zur Verhängung des Belagerungszustandes befugt ist die 
Landesregierung auf zwei Monate und der Kommandant einer 
zur Aufrechterbaltung der öffentlichen Ordnung bestimmten 
Truppenabteilung im Einverständnis mit dem ibm beigegebenen 
Zivilkommissär oder Bezirksbeamten auf acht Tage. 
Voraussetzung ist: 
Die Sicherheit des Staates muß dergestalt gefährdet sein, 
daß zu ihrer Aufrechterhaltung die ordentlichen Gesetze nicht 
mehr ausreichen ($ 1 des Kriegszustandsgesetzes). 
Durch die Verbängung werden alle Bezirks- und Orts- 
behörden, die sich mit der Sicherheitspolizei und überhaupt 
mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu be- 
Bücher, 9
	        
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