Full text: Der Belagerungszustand

    
ruhr die militärische Gewalt aufgeboten wird. Zuständ 
dazu ist der Oberbefehlshaber oder ein von der Regierung 
besonders bevollmächtigter Befehlshaber. 
Das Standrecht hat zur Folge, daß in Ansehung der ihm 
unterliegenden Verbrechen die ordentliche Strafgerichtsbarkeit 
auder Wirksamkeit tritt. Das Urteil ist innerhalb 24 Stunden 
zu fällen. Das Standrecht erstreckt sich auf die Täter und 
Teilnehmer am Aufruhr und an damit zusammenhängenden 
Straftaten. 
Die Zusammensetzung des außerordentlichen Kriegs- 
gerichts ist eine eigenartige; es besteht aus einem Stabsoffizier 
als Vorsitzenden, einem Hauptmann oder Rittmeister, einem 
Oberleutnant oder Leutnant, einem Feldwebel oder Ober- 
feldwebel (Wachtmeister oder Oberwachtmeister), einem Kor- 
poral, einem Soldaten und auch einem richterlichen Beamten 
(Art. 4). 
Die Untersuchung und Beweisführung ist an die Förm- 
lichkeiten des gewöhnlichen Strafverfahrens nicht gebunden. 
Gegen jeden Schuldigbefundenen ist auf Todesstrafe oder, 
wenn er weniger schwer belastet ist, auf zehnjährige Zucht- 
hausstrafe zu erkennen. 
  
  
  
  
4. Anhalt. 
Gesetz v. 24. 3. 1850 (GesS. { 
1849/50 8. 377) 88 19.) 
Das Staatsministerium kann für den Fall eines Krieges, 
bei Aufruhr und hochverräterischen Angriffen oder wegen 
besonderer Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und 
  
ür Anhalt-Bernburg 
  
  
ı Dieses Gesetz ist nach der Vereinigung Anhalt-Bernburgs 
mit Anhalt-Dessau nicht aufgehoben worden, so daß sein Fort- 
bestehen für die bernburgischen Landesteile angenommen werden muß. 
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